II
Im Abschnitt "Wartung" sind alle
Wartungsarbeiten und Funktions-
prüfungen beschrieben, die von ein-
gewiesenem Personal durchgeführt
werden müssen.
Nicht beschrieben sind größere
Instandsetzungen, welche nur vom
Hersteller autorisierten und geschul-
ten Personal durchgeführt werden
dürfen. Hierzu gehören insbeson-
dere Anlagen, die der StVZO und
der UVV unterliegen.
Durch Konstruktionsänderungen,
die sich der Hersteller vorbehält,
kann es zu abweichender bildlicher
Darstellung kommen, die aber auf
den sachlichen Inhalt keinen Ein-
fluß hat.
Handhabung dieser
Betriebsanleitung
Begriffserläuterungen
- Die Bezeichnung "links" bzw.
"rechts" ist für das Grundgerät
vom Fahrerstand aus in Fahrt-
richtung zu sehen.
- Sonderausstattung
bedeutet: Wird nicht serienmäßig
eingebaut
Bildhinweise
- (3-35)
bedeutet: Kapitel 3, Bild 35
- (3-35/1)
bedeutet: Kapitel 3, Bild 35,
Position 1
- (3-35/Pfeil)
bedeutet: Kapitel 3, Bild 35,
S05D/S06D