7-4
- Die Schleppentfernung sollte
1 km nicht überschreiten.
- Bei längerer Wegstrecke ist
das defekte Gerät zu verladen
(Verzurrpunkte siehe 7-2/1 und
7-2/2, 7-4/1 und 7-4/2).
- Die max. zulässige Lastauf-
nahme der Rangier- und Ab-
schleppkupplung vorn (7-2/1)
beträgt horizontal in Längs-
richtung 8,0 t.
- Die max. zulässige Lastauf-
nahme der Rangier- und Ab-
schleppkupplung hinten (7-4/1)
beträgt horizontal in Längs-
richtung 8,0 t.
- Die max. zulässige Lastauf-
nahme der Verzurrpunkte/
Lastaufnahmepunkte
und 7-4/2) beträgt bei einem
angenommenen Abspann-
winkel von 45° 2,0 t.
7.1.1.2 Abschleppen
Schwenkladers bei ausge-
fallenem Fahrantrieb
(1) Kippschalter für Warnblinkan-
lage (4-11/10) betätigen.
(2) Fahrschalter (4-10/3) in "0"-
Stellung bringen.
HINWEIS
Die Vorbereitungsarbeiten von
Punkt (3), (5), (6) und (9) sind nur
dann auszuführen, wenn sich die
Bergungsstelle nicht im öffentli-
chen Verkehrsbereich befindet:
(3) Umschalthebel für Lenkung
(4-9/4) bei zuvor gerade ge-
stellten Rädern der Vorderachse
in Stellung "Hinterradlenkung"
schalten.
(4) Feststellbremse (4-10/7) an-
ziehen.
(7-2/2,
des
S05D/S06D