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Allgemeine Vorschriften Für Die Veränderungen Am Fahrgestell; Besondere Vorsichtsmaßnahmen - Iveco daily Handbuch

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EINGRIFFE AM FAHRGESTELL
2.1 ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERÄNDERUNGEN AM FAHRGESTELL
Folgendes ist zu beachten:
Absolut verboten sind Schweißarbeiten an den tragenden Strukturen des Rahmens (ausgenommen der Vor-
gaben im Abschnitt "Schweißarbeiten" ( ➠ Seite 9) und in den Kapiteln 2.4 ( ➠ Seite 15), und 2.5 ( ➠ Seite 19));
es sind keine Bohrungen an den Längsträgern erlaubt (mit Ausnahme der Angaben im Kapitel 2.2 ( ➠ Seite 8) und im
Kapitel 3.3 - Paragraph "Auswahl der Anschlussart" ( ➠ Seite 12));
in den Fällen, in denen Änderungen der Anschlüsse mit Nägeln erlaubt sind, müssen diese mit Schrauben und Muttern mit
Flanschkopf oder mit Sechskantkopf der Klasse 8.8 mit nächst großem Durchmesser und Muttern mit Losdrehsicherung er-
setzt werden. Es dürfen keine Schrauben über M14 verwendet werden (maximaler Durchmesser des Lochs 15 mm), wenn
nicht anders angegeben;
werden Verbindungen wieder hergestellt, die den Einsatz von Schrauben erfordern, muss vor dem Einsatz geprüft werden, ob
die Schrauben geeignet sind und sie müssen mit dem passenden Drehmoment angezogen werden;
Bei der Wiedermontage der Sicherheitskomponenten dürfen die bereits verwendeten Schrau-
ben nicht wieder verwendet werden und die Schrauben müssen mit dem spezifisch festgelegten
Anzugsmoment (beim Kundendienst den Wert erfragen) angezogen werden.
bei Wiederverwendung von Sicherheitskomponenten und beim Austausch von Nägeln mit Schrauben, muss die Schließung
des Anschlusses nach einer Fahrstrecke von ca. 500 - 1000 km überprüft werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Während aller Arbeiten (Schweißen, Bohren, Schleifen und Schneiden) im Bereich der Brems-
rohre und Elektrokabel müssen alle notwendigen Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen wer-
den. Wenn notwendig, müssen sie eventuell ausgebaut werden (alle Vorschriften in den Kapiteln
2.15 und 5.7 beachten).
– Printed 603.95.790 – 1 Ed. - Base 02/2014
DER NEUE DAILY ‒ EINGRIFFE AM FAHRGESTELL
2.1 ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERÄNDERUNGEN AM FAHRGESTELL
EINGRIFFE AM FAHRGESTELL
Abbildung 1
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