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Garantien - Iveco daily Handbuch

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 1.
IVECO
 2.
Vertragshändler
Auf der Basis der oben genannten Richtlinie, muss zwischen IVECO (Hersteller des Basisfahrzeuges) und einem Ausstatter, der ein
Zulassungsverfahren in mehreren Schritten erreichen möchte, ein spezieller Zusammenarbeitsvertrag, Technical Agreement genannt,
beschlossen werden, der detailliert die Inhalten und gegenseitigen Pflichten beschreibt.
Daher:
1.
IVECO hat die Verantwortung, in vereinbarter Form, die Unterlagen der Zulassung (Zulassung EU/ECE) und die technischen
Informationen, die für die korrekte Ausführung der Ausstattung und/oder Transformation notwendig sind (Handbücher,
Zeichnungen, Spezifikationen) zur Verfügung zu stellen;
2.
Der Ausstatter trägt die Verantwortung für Nachstehendes:
Entwicklung und Ausführung der Änderungen am Basisfahrzeug, das er von IVECO bekommen hat,
Erneute Ausführung der Zulassungen der, während einer vorherigen Phase, schon zugelassenen Systeme, wegen der
Änderungen, die am Basisfahrzeug vorgenommen wurden. Die Zulassungen müssen aktualisiert werden.
Einhaltung der gesetzlichen nationalen/internationalen Vorschriften in Bezug auf alle Änderungen und vor Allem derjeni-
gen, des Ziellandes.
Präsentation der ausgeführten Änderungen bei einem technischen Service für die Bewertung.
Unterlagen in geeigneter Form über die ausgeführten Änderungen, damit die objektive Beschreibung der Einhaltung
oben genannter Richtlinien hervorgehoben werden kann (z.B. Unterlagen der Zulassung/Abnahmeverbale).
Bevor IVECO das Technical Agreement unterschreibt, behält sie sich vor, die Qualifizierung zu prüfen und die Ausstattungen
und/oder die Transformationen auszuführen, für die diese Art von Zusammenarbeit angefordert wird.
Die Inhalte des Technical Agreement können, auf Anfrage des Verantwortlichen für die Ausstatter der einzelnen Märkte, detailliert
bewertet werden.
1.8 GARANTIEN
Die Garantie, dass die Arbeiten nach allen Regeln der Kunst und unter Beachtung der Vorschriften in diesen Richtlinien ausgeführt
wurden, muss vom Ausstatter geleistet werden, der die Überstruktur gebaut oder die Änderungen am Fahrzeugrahmen ausgeführt
hat.
IVECO behält sich vor, die eigene Garantie auf das Fahrzeug zurückzuziehen, wenn:
Ausstattungen oder Transformationen ausgeführt wurden, die nicht autorisiert waren;
ein Fahrzeugrahmen benutzt wurde, der nicht für die Ausstattung oder die vorgesehene Nutzung geeignet ist;
die Vorschriften, Kapitulate und Anweisungen, die IVECO für die korrekte Ausführung der Arbeiten zur Verfügung stellt, nicht
eingehalten wurden;
keine Original-Ersatzteile oder Bauteile benutzt wurden, die IVECO für spezielle Eingriffe zur Verfügung stellt;
die Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden;
das Fahrzeug für andere Einsätze benutzt wird, als diejenigen, für die es entwickelt wurde.
– Printed 603.95.790 – 1 Ed. - Base 02/2014
DER NEUE DAILY ‒ ALLGEMEINES
 3.
Ausstatter
 4.
Kunde
ALLGEMEINES
1.8 GARANTIEN
Abbildung 1
191319
7

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