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LANCOM ELSA Business 6001 Bedienungsanleitung Seite 173

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c)
wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung
der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind;
d)
wenn das Gerät durch hierfür nicht von uns ermächtigte Personen geöffnet, repariert oder
modifiziert wurde;
e)
wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist;
f)
wenn Schäden an der Bildröhre eines ELSA-Monitors festgestellt werden, die insbesondere
durch mechanische Belastungen (Verschiebung der Bildröhrenmaske durch Schockeinwir-
kung oder Beschädigungen des Glaskörpers), starke Magnetfelder in unmittelbarer Nähe
(bunte Flecken auf dem Bildschirm), permanente Darstellung des gleichen Bildes (Einbren-
nen des Phosphors) hervorgerufen wurden;
g)
wenn und soweit sich die Luminanz der Hintergrundbeleuchtung bei TFT-Panels im Laufe
der Zeit allmählich reduziert;
h)
wenn der Garantieanspruch nicht gemäß Ziffer 3a) oder 3b) gemeldet worden ist.
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Bedienungsfehler
Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Fremd-Hard-
ware, -Software, Installation oder Bedienung verursacht wurde, behalten wir uns vor, den ent-
standenen Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.
6
Ergänzende Regelungen
a)
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu uns abschließend.
b)
Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wand-
lung oder Minderung, nicht begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder
Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
c)
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, mittel-
baren oder Folgeschäden.
d)
Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten haften wir in Fällen von leich-
ter und mittlerer Fahrlässigkeit nicht.
e)
In Fällen, in denen wir die Vernichtung von Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
haben, haften wir für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
f)
Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
g)
Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist. Hat der Erwerber keinen all-
gemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertrags-
abschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
h)
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht gilt im
Verhältnis zwischen uns und dem Erwerber nicht.
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Anhang
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ELSA LANCOM Business 6000
173
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