22 ALLGEMEINES
5)
6)
Verwenden Sie Kraftstoff, der durch eines der oben
genannten Symbole gekennzeichnet ist.
1. Unverbleiter Kraftstoff mit einem Ethanolanteil
von bis zu 5 Vol.-%.
2. Unverbleiter Kraftstoff mit einem Ethanolanteil
von bis zu 10 Vol.-%.
Siehe Seite 27.