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Normen Und Richtlinien; Allgemeine Sicherheitshinweise - Otto Bock B600 Bedienungsanleitung

Elektrorollstuhl
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2.2

Normen und Richtlinien

Alle Angaben zur Sicherheit in dieser Bedienungsanleitung
beziehen sich auf die derzeit gültigen nationalen Gesetze
und Verordnungen der Europäischen Union. In anderen
Ländern müssen die zutreffenden Gesetze und Landesver-
ordnungen eingehalten werden.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Bedienungsanlei-
tung müssen die allgemein gültigen Berufsgenossenschaftli-
chen Verordnungen (BGV), die Vorschriften zur Unfallverhü-
tung (UVV) und zum Umweltschutz beachtet und eingehalten
werden. Alle Angaben in dieser Bedienungsanleitung sind
jederzeit uneingeschränkt zu befolgen.
Der Elektrorollstuhl B600 ist nach den derzeit gültigen Re-
geln der Technik gebaut und betriebssicher. Die Sicherheit
des Elektrorollstuhls B600 wird durch das CE-Kennzeichen
und die Konformitätserklärung bestätigt.
B600
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manuals search engine
2.3

Allgemeine Sicherheitshinweise

WARNUNG
Erstickungsgefahr. Achten Sie darauf, dass die Verpak-
kungsmaterialien nicht in Kinderhände gelangen.
VORSICHT
Unfall- und Verletzungsgefahr durch Nichtbeachtung
oder Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise. Alle Si-
cherheitshinweise in dieser Bedienungsanleitung und in
allen mitgeltenden Dokumenten sind zu beachten und ein-
zuhalten. Die Anleitung muss dem Bediener jederzeit zur
Verfügung stehen.
VORSICHT
Unfall- und Verletzungsgefahr durch nicht bestim-
mungsgemäßen Gebrauch. Der B600 darf nur bestim-
mungsgemäß verwendet werden. Der B600 darf nur von
eingewiesenen Personen benutzt werden.
02/2009
Sicherheit
Seite 9

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