GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
1.6 Inbetriebnahme und Betrieb
Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebes) ist solan-
ge untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine den Bestimmungen der Maschi-
nenrichtlinie entspricht;
WARNUNG
Das COMBIVERT T6
satzfälle anpassbar. Die Parametrierung erfolgt über eine Hauptsteuerung (MCU), die
mit den einzelnen Achsensteuerungen (DCUs) kommuniziert. Die Hauptsteuerung ent-
hält zusätzlich einen frei programmierbaren Steuerteil, in die der Kunde eine auf seine
Applikation bezogene Software (Kundensoftware) ablegen kann. Die Kundensoftware
kann auf Wunsch bereits bei KEB eingespielt werden.
ACHTUNG
Das T6
ten durch die Kundensoftware und -parametrierung in weiten Bereichen frei konfigurier-
bar sind. Das Schreiben der Kundensoftware und die Überprüfung der Kundensoftware
auf jegliche Gefährdungen, die hieraus entstehen könnten, obliegen der Verantwortung
des Kunden und ist nicht von KEB geschuldet. KEB ist aus vorgenannten Gründen nicht
haftbar für das Verhalten der CAN-Schnittstellen und allen sich daraus ergebenden Ge-
fährdungen oder Schäden.
EN 60204-1
Softwareschutz und Programmierung !
Gefährdung durch ungewolltes Verhalten des Antriebes !
► Insbesondere bei Erstinbetriebnahme oder Austausch des Antriebs-
wechselrichters prüfen, ob Parametrierung zur Applikation passt.
► Die alleinige Absicherung einer Anlage durch Softwareschutzfunk-
tionen ist nicht ausreichend. Unbedingt vom Antriebswechselrichter
unabhängige Schutzmaßnahmen (z.B. Endschalter) installieren.
► Motoren gegen selbsttätigen Anlauf sichern.
-System ist durch Parametrierung auf die verschiedensten Ein-
APD
Verwendung von Kundensoftware in unseren Geräten!
► Die Verwendung von Kundensoftware in den Zielprodukten in Bezug
auf Einsatzort, Einsatzzweck und der Applikation erfolgt außenhalb
unserer Kontrollmöglichkeiten und liegt daher ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Kunden.
► Prüfungen und Tests können nur im Rahmen der Applikation erfol-
gen.
► Die Prüfungen und Tests sind zu wiederholen, wenn Hardware,
Firmware, Software, die Geräteeinstellung oder jeweils nur Teile
davon von KEB modifiziert werden.
► Der Kunde bestätigt mit einer Haftungsfreistellung die Verantwor-
tung für die Kundensoftware gegenüber KEB.
-System verfügt über zwei CAN-Schnittstellen, deren Parameter und Verhal-
APD
ist zu beachten.
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