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Zertifizierung; Ece R10; Herstellererklärung; Abbildung 40: Herstellererklärung - KEB COMBIVERT T6APD Gebrauchsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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ZERTIFIZIERUNG

5 Zertifizierung

5.1 ECE R10

- In Vorbereitung -
5.2 Herstellererklärung
Herstellererklärung
Unsere Erzeugnisse ( wenn nicht anders ausgewiesen ) fallen nicht unter den Anwendungsbereich
Maschinenrichtlinie ( 2006 / 42 / EG ) , weil es sich um Zuliefer- oder Ersatzteile für Weiterverarbeiter
in Industrie, Handwerk oder sonstigen fachkundigen Betrieben handelt und nicht um eine
Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines
beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung, wie die Verarbeitung, die Behandlung, die
Fortbewegung und die Aufbereitung eines Werkstoffes zusammengefügt sind.
Für die Verwender von Zulieferteilen, die unter deren Verwendung Maschinen im Sinne der o.g.
Richtlinie herstellen, gilt nach der Maschinenrichtlinie allerdings die Bestimmung, dass Maschinen
nur dann betrieben werden dürfen, wenn die Schutzanforderungen der Richtlinie vollständig erfüllt
sind. Dazu sind die Angaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte unbedingt zu
beachten. Ein entsprechender Nachweis ist durch die Anbringung eines CE-Zeichens zu
dokumentieren.
Wir erklären in diesem Zusammenhang folgendes:
• Unser Erzeugnis KEB-COMBIVERT der Baureihen F5, F6, G6, H6, S6, W6 und T6 nebst Zubehör
entspricht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie, die einen Hinweis auf die Normen EN
60204 bzw. VDE 0113 / Teil1 enthält und erfüllt die Anforderungen bezüglich elektrischer
Sicherheit nach EN 61800-5-1 und elektromagnetische Verträglichkeit nach EN 61800-3. Im
Bereich der Funkentstörung werden unter Verwendung der von KEB ausgelegten Funkentstörfilter
die geforderten Grenzwerte eingehalten. Dabei ist es unbedingt notwendig, die in den
Betriebsanleitungen angegebenen Verdrahtungsrichtlinien zu beachten. Für Einhaltung bei der
Gesamtverdrahtung ist der Anlagenhersteller verantwortlich
• Unsere elektromechanischen Zulieferteile COMBINORM, COMBIPERM, COMBISTOP und
COMBIBOX werden gemäß VDE 0580 gefertigt, geprüft und entsprechen als solche den
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konzipierung und Bau von
Maschinen im Sinne von § 2 Maschinenverordnung in Verbindung mit Anhang I der
Maschinenrichtlinie (89/392/EWG). Demgemäß sind aufgrund der Beschaffenheit von KEB-
Produkten bei der Klassifizierung einer Maschine keine Probleme zu erwarten.
Betriebsanleitungen für KEB-Produkte stehen zur Zeit in deutscher, englischer sowie teilweise in
französischer und italienischer Sprache zur Verfügung. Bei Bedarf an Übersetzungen in andere
Sprachen bitten wir im Einzelfall mit uns Rücksprache zu halten.
Barntrup, 02.01.2019
Unterschrift :
KEB Automation KG,
Abbildung 40: Herstellererklärung
76
ECE R10-/CE-Zertifizierung
Abhängig vom Logo auf dem Typenschild, ist das Gerät entweder ECE R10 oder
CE zertifiziert.
zur Maschinenrichtlinie ( 2006 / 42 / EG )
Südstr. 38,
D-32683 Barntrup
www.keb.de
E-Mail:
info@keb.de
Datum: Januar 2019
i.A. W. Hovestadt , Normenbeauftragter
Tel.: +49 5263 401-0
Fax: -116
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