GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
1.7 Wartung
Die folgenden Wartungsarbeiten sind durch autorisiertes und eingewiesenes Personal
durchzuführen. Das Intervall ist vom Einbau abhängig und wird durch den Kunden fest-
gelegt.
► Anlage auf lose Schrauben und Stecker überprüfen und ggf. festziehen.
► Antriebswechselrichter von Schmutz und Staubablagerungen befreien.
► Bei flüssigkeitsgekühlten Antriebswechselrichtern eine Sichtprüfung des Kühlkreis-
1.8 Instandhaltung
Bei Betriebsstörungen, ungewöhnlichen Geräuschen oder Gerüchen informieren Sie
eine dafür zuständige Person !
GEFAHR
Im Fehlerfall wenden Sie sich an den Fahrzeughersteller. Nur dieser kennt die Paramet-
rierung des eingesetzten Antriebswechselrichters und kann ein entsprechendes Ersatz-
gerät liefern oder die Instandhaltung veranlassen.
laufs auf Dichtigkeit durchführen.
Unbefugter Austausch, Reparatur und Modifikationen !
Unvorhersehbare Fehlfunktionen !
► Die Funktion des Antriebswechselrichters ist von seiner Parametrie-
rung abhängig. Antriebswechselrichter niemals ohne Kenntnis der
Applikation austauschen.
► Modifikation oder Instandsetzung ist nur durch von KEB autorisier-
tem Personal zulässig.
► Nur originale Herstellerteile verwenden.
► Zuwiderhandlung hebt die Haftung für daraus entstehende Folgen
auf.
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