LIZENZBEDINGUNGEN FüR SOFTWARE DER ELS-STEUERUNG
Im Folgenden wird die Firma Rocketronics.de, Inh. Louis Schreyer als „LIZENZGEBER" der Software bezeichnet.
I. Nutzungsrechte
1. Der LIZENZGEBER gewährt dem Kunden ein entgeltliches, zeitlich nicht befristetes und nicht ausschließliches
Recht zur Nutzung (Lizenz) der in dieser Archiv enthaltenen SOFTWARE (nachstehend „SOFTWARE" genannt) Die
Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang.
2. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung der SOFTWARE im Rahmen eines normalen Gebrauchs.
Dieser umfasst die SOFTWARE-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden der SOFTWARE
in die dafür vorgesehenen Steuergeräte des Lizenzgebers und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt
sich die Lizenz nicht. Der Kunde darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Ver-
vielfältigungen der SOFTWARE vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit
welchen Mitteln. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. Änderungen,
zu denen der LIZENZGEBER nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann (§ 39 Abs. 2
UrhG), sind statthaft.
3. Die Nutzung der SOFTWARE auf Hardware die nicht vom LIZENZGEBER hergestellt wurde ist untersagt.
4. Der LIZENZGEBER ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der SOFTWARE sowie der
dazugehörenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutz-
rechte, die sich auf oder in der SOFTWARE befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich
gemacht werden.
5. Der Kunde darf die SOFTWARE weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassem-
blieren. Im Übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt.
II. Gewährleistung
1. Der LIZENZGEBER gewährleistet - gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff BGB -, dass die SOFTWARE mit den von
Rocketronics in der zugehörigen Programm-Dokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie
mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach den derzeitigen Stand der
Technik der völlige Ausschluss von Softwarefehlern nicht möglich.
2. Der LIZENZGEBER wird Fehler der SOFTWARE, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheb-
lich beeinträchtigen, berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl des LIZENZGEBERS, je nach Bedeutung
des Fehlers, durch die Lieferung einer verbesserten SOFTWARE-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder
zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm des LIZENZGEBERS im Rahmen
der Fehlerberichtigung angebotene neue SOFTWARE-Version zu übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu
unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
3. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Fehlerberichtigung eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu
verlangen oder von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Bei Rücktritt wird der Kunde die Hardware mit der
enthaltenen SOFTWARE an den LIZENZGEBER zurücksenden.
4.In jedem Fall der fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Lizenzgeber ist die Haftung auf den Betrag des Net-
to-Kaufpreises für die zugehörende Hardware begrenzt.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der SOFTWARE
5