ELS II – Elektronische Leitspindel für Drehmaschinen 2-Achssteuerung
Lizenzbedingungen
LIZENZBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE DER ELEKTRONISCHEN LEITSPINDEL
ROCKETRONICS.DE - LOUIS SCHREYER
Im Folgenden wir die Firma Rocketronics.de, Inh. Louis Schreyer als "LIZENZGEBER" der
Software bezeichnet.
I. Nutzungsrechte
1. Der LIZENZGEBER gewährt dem Kunden ein entgeltliches, zeitlich nicht befristetes und nicht
ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der in dieser Archiv enthaltenen SOFTWARE
(nachstehend "SOFTWARE" genannt) Die Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang.
2. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung der SOFTWARE im Rahmen eines normalen
Gebrauchs. Dieser umfasst die SOFTWARE-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie,
das Laden der SOFTWARE in die dafür vorgesehenen Steuergeräte des Lizenzgebers und seinen
Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Der Kunde darf insbesondere
keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen der SOFTWARE
vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.
Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. Änderungen, zu
denen der LIZENZGEBER nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann (§
39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft.
3. Die Nutzung der SOFTWARE auf Hardware die nicht vom LIZENZGEBER hergestellt
wurde ist untersagt.
4. Der LIZENZGEBER ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der
SOFTWARE sowie der dazugehörenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder
auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der SOFTWARE befinden, dürfen weder
verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.
5. Der Kunde darf die SOFTWARE weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren
noch disassemblieren. Im übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt.
II. Gewährleistung
1. Der LIZENZGEBER gewährleistet - gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff BGB -, daß die
SOFTWARE mit den von FIRMA in der zugehörigen Programm-Dokumentation aufgeführten
Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden
ist. Dennoch ist nach den derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von
SOFTWAREfehlern nicht möglich.
2. Der LIZENZGEBER wird Fehler der SOFTWARE, welche die bestimmungsgemäße Benutzung
nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl des
LIZENZGEBERS, je nach Bedeutung des Fehlers, durch die Lieferung einer verbesserten
SOFTWARE-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen
des Fehlers. Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm des LIZENZGEBERS im Rahmen der
Fehlerberichtigung angebotene neue SOFTWARE-Version zu übernehmen, es sei denn, dies führt für
ihn zu unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
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