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Laserklasse

2.
Das optoNCDT 1750 arbeitet mit einem Halbleiterlaser der Wellenlänge 670 nm (sichtbar/rot).
Die Sensoren sind in die Laserklasse 2 eingeordnet. Der Laser wird gepulst betrieben, die maximale opti-
sche Leistung ist ≤1 mW. Die Pulsfrequenz hängt von der eingestellten Messrate ab (0,3 ... 7,5 kHz). Die
Pulsdauer der Peaks wird abhängig von der Messrate und Reflektivität des Messobjektes geregelt und kann
0 ... 3333 µs betragen.
i
Beim Betrieb der Sensoren sind die einschlägigen Vorschriften nach DIN EN 60825-1 (VDE 0837, Teil 1 von
07/2015) und die in Deutschland gültige Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung" (BGV B2) zu beachten.
Schauen Sie nicht
Danach gilt:
absichtlich in den La-
- Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger, kurzzeitiger Einwirkung der Laserstrahlung,
serstrahl! Schließen
Sie bewusst die Augen
- Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen Sie deshalb ohne weitere Schutzmaßnahmen einsetzen, wenn Sie
oder wenden Sie sich
sofort ab, falls die
Laserstrahlung ins
Auge trifft.
- Da vom Vorhandensein des Lidschlussreflexes in der Regel nicht ausgegangen werden darf, sollte man
Laser der Klasse 2 sind nicht anzeigepflichtig und ein Laserschutzbeauftragter ist nicht erforderlich.
Am Sensorgehäuse sind folgende Hinweisschilder (Vorder- und Rückseite) angebracht:
NICHT IN DEN STRAHL BLICKEN
Abb. 1 Laserhinweisschild am Sensor
optoNCDT 1750
Laserklasse
Beachten Sie die Laserschutzvorschriften.
d.h. Einwirkungsdauer bis 0,25 s, nicht gefährdet.
nicht absichtlich länger als 0,25 s in den Laserstrahl oder in spiegelnd reflektierte Strahlung hineinschau-
en.
bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden, falls die Laserstrahlung ins Auge trifft.
LASERSTRAHLUNG
LASER KLASSE 2
nach DIN EN 60825-1: 20xx-xx
P 1mW; =670nm
Abb. 2 Laserwarnschild am Sensor
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