Laserklasse
2.
Die Sensoren ILR 1181/1182 arbeiten mit einem Halbleiterlaser der Wellenlänge 650 nm (sichtbar/rot). Die
Leistung ist ≤ 1 mW. Die Sensoren sind in die Laserklasse 2 eingeordnet.
Beim Betrieb der Sensoren sind die einschlägigen Vorschriften nach DIN EN 60825-1 (VDE 0837, Teil 1 von
2007) und die in Deutschland gültige Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (BGV B2 von 1/97) zu
beachten.
Danach gilt:
- Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger, kurzzeitiger Einwirkung der Laserstrahlung,
- Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen Sie deshalb ohne weitere Schutzmaßnahmen einsetzen, wenn Sie
- Da vom Vorhandensein des Lidschlussreflexes in der Regel nicht ausgegangen werden darf, sollte man
Laser der Klasse 2 sind nicht anzeigepflichtig und ein Laserschutzbeauftragter ist nicht erforderlich.
Am Sensorgehäuse ist folgendes Hinweisschild angebracht:
Abb. 1 Laserwarnschild, deutsch
Die Laserschilder für Deutschland sind bereits aufgedruckt (siehe oben), die Hinweisschilder für den EU-
Raum und die USA sind beigelegt und vom Anwender für die jeweils gültige Region vor der ersten Inbetrieb-
nahme anzubringen. Für Reparatur und Service sind die Sensoren in jedem Fall an den Hersteller zu senden.
i
optoNCDT ILR 1181 / 1182
Laserklasse
das heißt Einwirkungsdauer bis 0,25 s nicht gefährdet.
nicht absichtlich länger als 0,25 s in den Laserstrahl oder in spiegelnd reflektierte Strahlung hineinschau-
en.
bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden, falls die Laserstrahlung ins Auge trifft.
Laserstrahlung
Nicht in den Strahl blicken
Laser Klasse 2
EN 60825-1: 2007
=650 nm
P1 mW
Ist das Hinweisschild im angebauten Zustand verdeckt, muss der Anwender selbst für ein zusätzliches
Hinweisschild an der Anbaustelle sorgen.
t=0 9 ns f=1,2 GHz
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