Hinweise, Allgemeines
Bemerkung
Diese Dokumentation gibt über
die wesentlichen Punkte bezüglich
Planung und Ausführung Auskunft.
Zusatzinformationen über
• Allgemeine Lieferbedingungen
• Richtpreise
• Normen und Richtlinien
• Unterhalt und Reinigung
• Programm und Farben
erhalten Sie unter
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Gültigkeit
Zum Zeitpunkt der Ausführung
gelten jeweils die aktuellsten
Dokumentationen unter
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Beschreibung
Mit dem patentgeschützten
Integral 2-Photovoltaik-Indachsy-
stem erhalten Architekten, Planer
und Bauherren die Möglichkeit,
Photovoltaikmodule auf funktio-
nelle und ästhetisch ansprechen-
de Weise individuell einzusetzen.
Mit ihrer rahmenlosen, flachen
Form fügen sich die Integral
2-Photovoltaikmodule perfekt in
die Dachlandschaft ein. Sie sind
für beinahe jede Dachform ge-
eignet und verhindern gleichzeitig
Schmutzansammlungen an den
Rändern. Auch die Unterkon-
struktion ist denkbar einfach. Sie
besteht aus drei Modulhalter pro
Element und einem hochwertigen
Fugenprofil, sowie einer Vielfalt
von Abschluss- und Lüftungsble-
chen sowie Zubehörteilen.
Vorzüge
• Qualitativ hochwertige und
leistungsstarke Komponenten
• Einfache Montage
• Kompetente Beratung mit
Detaillösungen
• Komplettsystem-Anbieter, alles
aus einer Hand
Materialbestellung
An Unternehmer werden
Gesamtsysteme, bestehend
aus Photovoltaikmodulen (PV-
Module), Aura-Ergänzungsplatten,
Wechselrichtern und Zubehör,
geliefert.
Elektromontage
Für die Installation einer Photo-
voltaikanlage (PV-Anlage) wird
eine Installationsbewilligung
vom Eidgenössischen Stark-
strominspektorat ESTI benötigt.
Die Abgangsleitungen von
PVA-Array (Solargenerator) zum
Wechselrichter sind immer durch
einen Inhaber einer allgemeinen
Installationsbewilligung oder einer
eingeschränkten Bewilligung für
Solarsystem Integral 2
Installationsarbeiten an beson-
deren Anlagen zu installieren. Der
Inhaber der Bewilligung führt die
Schlusskontrolle durch.
Für die Montage der Unterkon-
struktion und der PV-Module ist
keine Installationsbewilligung
notwendig. Auch das Zusam-
menstecken der Module mit fertig
konfektionierten, steckbaren
Strangkabeln bedarf keiner Instal-
lationsbewilligung. Allerdings muss
der Verleger gut instruiert sein. Für
die Arbeiten muss ein Stringplan
vorliegen.
Bei der Errichtung einer Pho-
tovoltaikanlage müssen die ak-
tuellen Normen und Richtlinien
«Aktueller Stand der Technik»
eingehalten werden.
Die Installation hat der
Niederspannungs-Installa-
tionsnorm (NIN) SEV 1000 zu
entsprechen.
Rev. 09.2017 / web
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