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SICK microScan3 Pro Betriebsanleitung Seite 78

Sicherheitslaserscanner ethernet/ip

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PROJEKTIERUNG
4.6.1
Planung der Prüfung bei Inbetriebnahme und in besonderen Fällen
78
B E T R I E B S A N L E I T U N G | microScan3 – EtherNet/IP™
Mindestanforderungen
Die Schutzeinrichtung und ihre Anwendung müssen in folgenden Fällen umfassend
geprüft werden:
Vor Inbetriebnahme
Nach Änderungen an der Konfiguration oder der Sicherheitsfunktion
Nach Änderungen an der Montage, an der Ausrichtung oder am elektrischen
Anschluss
Nach außergewöhnlichen Ereignissen, z. B. nach Erkennen einer Manipulation,
nach einem Umbau der Maschine oder nach dem Austausch von Komponenten
Die Prüfung dient dazu, folgende Punkte sicherzustellen:
Alle relevanten Vorschriften sind beachtet und die Schutzeinrichtung ist für alle
Betriebsmodi der Maschine wirksam. Hierzu zählen unter anderem folgende
Punkte:
Beachtung der Normen
°
Korrekter Einsatz der Schutzeinrichtung
°
Geeignete Konfiguration und Sicherheitsfunktion
°
Richtige Ausrichtung
°
Die Dokumentation entspricht dem Zustand der Maschine inkl. Schutzeinrichtung
Der verifizierte Konfigurationsbericht entspricht der gewünschten Projektierung
(siehe „Konfiguration verifizieren", Seite
Die Prüfungen müssen von befähigten Personen oder von eigens hierzu befugten und
beauftragten Personen durchgeführt und in nachvollziehbarer Weise dokumentiert wer‐
den.
In vielen Fällen müssen weitere Daten dokumentiert werden,
Seite
137.
Zusätzliche Prüfungen für CIP Safety
CIP Safety-Verbindungen prüfen und sicherstellen, dass sie funktionieren wie
beabsichtigt.
Alle CIP Safety-relevanten Einstellungen in der Konfiguration prüfen.
Vor dem Eintragen der Konfigurationssignatur (Configuration Signature) in die Kon‐
figuration der Steuerung: Die Konfiguration des Sicherheitslaserscanners prüfen.
Empfohlene Prüfungen
In vielen Fällen ist es sinnvoll, folgende Prüfungen bei der Inbetriebnahme und in
besonderen Fällen durchzuführen:
Prüfung der relevanten Punkte der Checkliste,
triebnahme und Inbetriebnahme", Seite 224
„Sichtprüfung der Maschine und der Schutzeinrichtung", Seite 82
„Prüfung der prinzipiellen Funktion der Schutzeinrichtung", Seite 79
„Prüfung des abzusichernden Bereichs", Seite 80
„Prüfung des Konturerkennungsfelds", Seite 81
„Prüfung des Kollisionsschutzfelds", Seite 82
Sicherstellen, dass das Bedienpersonal vor Aufnahme der Arbeit an der Maschine
über die Funktion der Schutzeinrichtung unterwiesen wurde. Die Unterweisung
obliegt der Verantwortung des Maschinenbetreibers und muss von dafür qualifi‐
ziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
134)
siehe „Berichte",
siehe „Checkliste für die Erstinbe‐
8020199/1P7Y/2024-10-15 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten

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