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Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6: Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden
Stählen
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DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an
Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung
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DGUV Information 203-080 - Montage und Instandhaltung von PV-Anlagen
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DGUV Information 201-056 - Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
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Musterbauordnung (MBO) / Landesbauordnungen
Solarmodule
Stellen Sie immer sicher, dass die Modulrückseite nicht in Berührung mit fremden Gegenständen oder Gebäudeelementen
kommt – insbesondere, wenn die Module mechanisch belastet werden.
Es dürfen nur gerahmte Solarmodule mit folgenden Eigenschaften und Zertifikaten verwendet werden:
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IEC 61215 / IEC 61646 und Schutzklasse II / IEC 61730
Gerahmte Solarmodule
Wir weisen darauf hin, dass die Garantie der Solarmodule erlöschen kann, sobald Modifikationen am Modulrahmen (z.B. durch
zusätzliche Bohrungen) vorgenommen werden. Aus Gewährleistungsgründen müssen die Installationsanweisungen der
jeweiligen Modulherstellfirma genau eingehalten werden.
Blitz- und Überspannungsschutz
Wir weisen darauf hin, dass der Blitz- und Überspannungsschutz der PV-Anlage nach den aktuellen Vorgaben der
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DIN / VDE 0185 Teil 1 bis 4,
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DIN / VDE 0100 Teil 712 und
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VdS 2010
zu erfolgen hat.
Detaillierte Hinweise entnehmen Sie bitte den angeführten und aktuellen gültigen Richtlinien und Normen.
Generell empfehlen wir, das Montagesystem in den örtlichen Potentialausgleich einzubinden und Überspannungs-Schutzgeräte
zu verwenden.
Ein Potentialausgleich ist immer notwendig, wenn die verwendeten Solarmodule nicht der Schutzklasse II entsprechen.
Der Querschnitt des Potentialausgleichsleiters muss dem Querschnitt der DC-Hauptleitung entsprechen, mindestens aber
6 mm² (Kupfer) betragen.
Version: 23.01
Stand: 01/2023
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