Notwendige Sparren-/Pfettenabmessungen
Gemäß EN 1995-1-1 sind folgende Mindestabmessungen der Sparren bzw. Pfetten einzuhalten.
Abbildung 175 Mindestrandabstände und erforderliche Holzbauteilabmessungen
Die Sparren-/Pfettenhöhe sollte mindestens 100 mm betragen.
Der Abstand der eingeschraubten Tellerkopfschraube zur Sparren-/Pfettenaußenkante muss mindestens dem dreifachen
Tellerkopfschraubendurchmesser betragen. Stockschrauben sind bei Sparren mittig und bei Pfetten außermittig zu montieren.
Abbildung 177 Definition Randabstände Pfetten
Abbildung 176 Definition Randabstände Sparren
Version: 23.01
Stand: 01/2023
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