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Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
Zulässige Betriebsstoffe
GEFAHR
Betriebsstoffe können bei Missachtung der ent-
sprechenden Sicherheitsvorschriften eine Gefahr
für die Gesundheit, das Leben sowie die Umwelt
sein.
– Sicherheitsvorschriften im Umgang mit diesen
Stoffen beachten.
Die für den Betrieb benötigten zulässigen
Stoffe aus der Wartungsdatentabelle entneh-
men (siehe
K apitel „Wartungsdatentabelle",
⇒
Seite 320 ).
Öle
GEFAHR
Öle sind brennbar!
– Die gesetzlichen Vorschriften beach-
ten.
– Öle nicht auf heiße Motorteile gelan-
gen lassen.
– Rauchen, Feuer und offenes Licht ist
verboten!
GEFAHR
Öle sind giftig!
– Kontakt und Verzehr vermeiden.
– Nach Einatmen von Nebel oder
Dämpfen Frischluft zuführen.
– Nach Augenkontakt gründlich (min-
destens 10 Minuten) mit Wasser aus-
spülen, danach einen Augenarzt auf-
suchen.
– Bei Verschlucken kein Erbrechen her-
vorrufen, sondern unverzüglich einen
Arzt aufsuchen.
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Sicherheit