Sicherheit
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
Zulässige Betriebsstoffe
VORSICHT
Betriebsstoffe können gefährlich sein.
Im Umgang mit diesen Stoffen müssen die Sicher-
heitsvorschriften unbedingt befolgt werden.
Hydraulikflüssigkeit
VORSICHT
Hydraulikflüssigkeiten sind gesundheits-
gefährdend und stehen während des Be-
triebs des Gabelstaplers unter Druck.
– Diese Flüssigkeiten nicht verschütten!
– Die gesetzlichen Vorschriften beach-
ten.
– Die Flüssigkeiten nicht in Berührung
mit heißen Motorteilen kommen las-
sen.
– Nicht in Kontakt mit der Haut kommen
lassen.
– Das Einatmen von Sprühnebel ver-
meiden.
– Besonders gefährlich ist das Eindrin-
gen von Druckflüssigkeiten in die
Haut, wenn diese Flüssigkeiten unter
hohem Druck durch Leckagen aus
der Hydraulikanlage austreten. Bei
derartigen Personenschäden sofort
einen Arzt aufsuchen.
– Zur Vermeidung von Verletzungen,
geeignete persönliche Schutzausrüs-
tung benutzen (z. B. Schutzhand-
schuhe, Schutzbrillen sowie Haut-
schutz und Hautpflegemittel).
Batteriesäure
VORSICHT
Batteriesäure enthält gelöste Schwefel-
säure. Diese ist giftig!
– Kontakt, Berühren und Verschlucken
unbedingt vermeiden.
– Bei Personenschäden sofort einen
Arzt aufsuchen.
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
Die für den Betrieb benötigten zulässigen
Stoffe entnehmen Sie bitte der Wartungsda-
tentabelle.
Hydraulikflüssigkeit ist ein wassergefährden-
der Stoff.
Hydraulikflüssigkeit immer in vorschriftsmäßi-
gen Behältern aufbewahren.
Verschütten vermeiden.
Verschüttete Hydraulikflüssigkeit sofort mit Öl-
bindemittel beseitigen und vorschriftsmäßig
entsorgen.
Alte Hydraulikflüssigkeit vorschriftsmäßig ent-
sorgen.
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UMWELTHINWEIS
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