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Grundlagen für den sicheren Betrieb
Vor dem Einbau und der Benutzung von
Rückhaltesystemen, die nicht vom Hersteller
freigegeben sind, wird gewarnt.
– Vor dem Um- oder Nachrüsten an den auto-
risierten Service wenden.
GEFAHR
Verletzungsgefahr beim Kippen des
Staplers!
Wenn der Stapler umkippt, besteht auch
beim Einsatz eines freigegebenen Rück-
haltesystems noch ein Restrisiko für ei-
ne Verletzung des Fahrers. Die Verlet-
zungsgefahr lässt sich durch die Kombi-
nation des Rückhaltesystems mit dem
Beckengurt reduzieren. Zusätzlich
schützt der Beckengurt gegen die Fol-
gen eines Auffahrunfalls oder beim He-
rabstürzen von einer Rampe.
– Beckengurt zusätzlich verwenden.
GEFAHR
Lebensgefahr durch herabfallende Last!
Wenn der Stapler nicht mit einem Fahrerschutzdach
ausgerüstet ist, besteht Lebensgefahr für den Fahrer
durch eine herabfallende Last ab einer Hubhöhe von
1800 mm.
Der Betrieb des Staplers ohne Fahrerschutzdach bei
einer Hubhöhe über 1800 mm ist verboten.
– Ab einer Hubhöhe von 1800 mm Stapler nur mit
Fahrerschutzdach betreiben.
Erst wenn die Herstellerfirma ohne Übernah-
me des Betriebs durch eine andere juristische
Person aufgelöst wird, darf der Betreiber ei-
genständig eine Änderung am Stapler anord-
nen.
Folgende Voraussetzungen muss der Betrei-
ber dazu erfüllen:
Zur Änderung gehörende Konstruktionsun-
●
terlagen, Prüfungsunterlagen und Montage-
anleitung müssen dauerhaft archiviert und
jederzeit zugänglich sein.
Die Übereinstimmung von Tragfähigkeits-
●
schild, Hinweisschildern, Gefahrenhinwei-
sen und der Betriebsanleitung in Bezug auf
die Änderungen prüfen und ggf. ändern.
Die Änderung muss ein speziell im Flurför-
●
derzeugbereich tätiges Konstruktionsbüro
konstruieren, prüfen und umsetzen. Das
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Sicherheit