Sicherheit
Grundlagen für den sicheren Betrieb
Versicherungsschutz auf dem Be-
triebsgelände
Viele Betriebsgelände sind sogenannte be-
schränkt öffentliche Verkehrsflächen.
HINWEIS
Es wird darauf aufmerksam gemacht, die Be-
triebshaftpflicht-Versicherung dahingehend zu
überprüfen, ob bei eventuell auftretenden
Schäden auf beschränkt öffentlichen Ver-
kehrsflächen Versicherungsschutz für den
Stapler gegenüber Dritten besteht.
Veränderungen und Nachrüstungen
Wenn der Stapler für Arbeiten eingesetzt wird,
die in den Richtlinien oder in dieser Anleitung
nicht aufgeführt sind, den Stapler ggf. dazu
umzurüsten oder nachzurüsten. Jede Verän-
derung des Bauzustands kann das Fahrver-
halten und die Standsicherheit des Staplers
beeinträchtigen und zu Unfällen führen.
Alle Änderungen, die die Standsicherheit, die
Tragfähigkeit und die Rundumsicht des Stap-
lers nachteilig beeinflussen, nur mit schriftli-
cher Genehmigung des Herstellers durchfüh-
ren.
Nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung
des Herstellers die folgenden Komponenten
ändern, z. B.:
Bremsen
●
Lenkung
●
Bedienelemente
●
Sicherheitseinrichtungen
●
Ausstattungsvarianten
●
Anbaugeräte
●
Eine Umrüstung des Staplers ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des Herstellers zu-
lässig. Ggf. die Genehmigung bei der zustän-
digen Behörde einholen.
Schweißarbeiten am Stapler darf nur der auto-
risierte Service durchführen.
Grundlagen für den sicheren Betrieb
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