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Verpflichtung Des Werkstattbetreibers - Bosch ACS 511 Originalbetriebsanleitung

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Haftung
Alle Daten in diesem Programm beruhen soweit mög-
lich auf Hersteller- und Importeurangaben. Die Bosch
übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Voll-
ständigkeit von Software und Daten; eine Haftung für
Schäden, die durch fehlerhafte Software und Daten
entstehen, ist ausgeschlossen. Auf jeden Fall ist die
Haftung der Bosch auf den Betrag beschränkt, den
der Kunde tatsächlich für dieses Produkt bezahlt hat.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der
Bosch verursacht wurden.
Gewährleistung
Die Verwendung von nicht freigegebener Hard- und
Software führt zu einer Veränderung unserer Produkte
und somit zum Ausschluss jeglicher Haftung und Ge-
währleistung, auch wenn die Hard- bzw. Software inzwi-
schen wieder entfernt oder gelöscht worden ist.
Es dürfen keine Veränderungen an unseren Produkten
vorgenommen werden. Unsere Produkte dürfen nur mit
Originalzubehör und Originalersatzteilen verwendet
werden. Andernfalls entfallen sämtliche Gewährleis-
tungsansprüche.
Das vorliegende Produkt darf nur mit den von Bosch
freigegebenen Betriebssystemen betrieben werden.
Wird das Produkt mit einem anderen als dem freigege-
benen Betriebs system betrieben, so erlischt hierdurch
unsere Gewährleistungspflicht nach Maßgabe unserer
Lieferbedingungen. Des Weiteren können wir für Schä-
den und Folgeschäden, die ihre Ursache in der Verwen-
dung eines nicht freigegebenen Betriebssystems haben,
keine Haftung übernehmen.
2.3

Verpflichtung des Werkstattbetreibers

Der Werkstattbetreiber hat die Verpflichtung, alle Maß-
nahmen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten,
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Maßnahmen
zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu ge-
währleisten und durchzuführen.
Für den Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV
Vorschrift 3" (alt BGV A3) bindend. In allen anderen
Ländern sind die entsprechenden nationalen Vorschrif-
ten oder Gesetze oder Anordnungen zu befolgen.
Robert Bosch GmbH
Verwendete Symbolik | ACS 511 | 7
Grundregeln
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass elekt-
rische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektro-
fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-
fachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend
errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Der Werkstattbetreiber hat ferner dafür zu sorgen, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektro-
technischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen
Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h.
entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotech-
nischen Regeln, so hat der Werkstattbetreiber dafür zu
sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und,
falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu
sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische
Betriebsmittel in mangelhaftem Zustand nicht verwendet
wird.
Prüfungen (am Beispiel Deutschland):
R
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch eine
Elektrofachkraft, oder unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden:
$
Vor der ersten Inbetriebnahme.
$
Nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme.
$
In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind
so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festge-
stellt werden.
R
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden
elektrotechnischen Regeln zu beachten.
R
Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüf-
buch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
de
|
S P00 D00 001
2019-02-21

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Diese Anleitung auch für:

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