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Wichtige Hinweise; Benutzergruppe; Vereinbarung; Verpflichtung Des Unternehmers - Bosch ACS 651 Originalbetriebsanleitung

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2.

Wichtige Hinweise

Vor der Inbetriebnahme, dem Anschluss
und der Bedienung von Bosch-Produkten
ist es unbedingt erforderlich, die Bedie-
nungsanweisungen/Betriebsanleitungen
und besonders die Sicherheitshinweise sorgfältig
durchzuarbeiten. Damit schließen Sie, zu Ihrer eigenen
Sicherheit und um Schäden am Produkt zu vermeiden,
Unsicherheiten im Umgang mit Bosch-Produkten und
damit verbundene Sicherheits risiken von vornherein
aus. Wer ein Bosch-Produkt an eine andere Person
weitergibt, muss zusätzlich zu den Betriebsanleitungen
auch die Sicherheitshinweise und die Informationen
zum bestimmungsgemäßen Betrieb an diese Person
weitergeben.
2.1

Benutzergruppe

Das Produkt darf nur von ausgebildetem und einge-
wiesenem Personal benutzt werden. Zu schulendes,
anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer
allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf nur
unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an
dem Produkt tätig werden.
Die Arbeit mit dem Druckgerät soll nur vom ausgebilde-
ten und eingewiesenen Fachpersonal erledigt werden,
die ausreichende Kenntnisse im Bereich Kältetechnik,
Kühlsysteme und Kältemittel besitzen und über die Risi-
ken informiert sind, die mit dem Einsatz von Druckgerä-
ten vertraut sind.
2.2

Vereinbarung

Durch Benutzung des Produktes erkennen Sie die nach-
folgenden Bestimmungen an:
Urheberrecht
Software und Daten sind Eigentum der
Robert Bosch GmbH oder deren Lieferanten und durch
Urheberrechtsgesetze, inter nationale Verträge und
andere nationale Rechtsvorschriften gegen Vervielfäl-
tigung geschützt. Vervielfältigung oder Veräuße rung
von Daten und Software oder eines Teiles davon sind
unzu lässig und strafbar; im Falle von Zuwiderhandlun-
gen behält sich die Robert Bosch GmbH strafrechtliche
Verfolgung und Geltendmachung von Schadensersatz-
ansprüchen vor.
Robert Bosch GmbH
Wichtige Hinweise | ACS 651/751 | 7
Haftung
Alle Daten in diesem Programm beruhen soweit
möglich auf Hersteller- und Importeurangaben. Die
Robert Bosch GmbH übernimmt keine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit von Software und Da-
ten; eine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte
Software und Daten entstehen, ist ausgeschlossen. Auf
jeden Fall ist die Haftung der Robert Bosch GmbH auf
den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für
dieses Produkt bezahlt hat. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit auf Seiten der Robert Bosch GmbH verur-
sacht wurden.
Gewährleistung
Die Verwendung von nicht freigegebener Hard- und
Software führt zu einer Veränderung unserer Produkte
und somit zum Ausschluss jeglicher Haftung und Ge-
währleistung, auch wenn die Hard- bzw. Software inzwi-
schen wieder entfernt oder gelöscht worden ist.
Es dürfen keine Veränderungen an unseren Produkten
vorgenommen werden. Unsere Produkte dürfen nur mit
Originalzubehör und Originalersatzteilen verwendet
werden. Andernfalls entfallen sämtliche Gewährleis-
tungsansprüche.
Das vorliegende Produkt darf nur mit den von Bosch
freigegebenen Betriebssystemen betrieben werden.
Wird das Produkt mit einem anderen als dem freigege-
benen Betriebs system betrieben, so erlischt hierdurch
unsere Gewährleistungspflicht nach Maßgabe unserer
Lieferbedingungen. Des Weiteren können wir für Schä-
den und Folgeschäden, die ihre Ursache in der Verwen-
dung eines nicht freigegebenen Betriebssystems haben,
keine Haftung übernehmen.
2.3

Verpflichtung des Unternehmers

Der Unternehmer hat die Verpflichtung, alle Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten, arbeits-
bedingten Gesundheitsgefahren und Maßnahmen zur
menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu gewähr-
leisten und durchzuführen.
Vorschriften für elektrische Anlagen (BGV A3)
Für den Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach BGV A3"
(alt VBG 4) bindend. In allen anderen Ländern sind die
entsprechenden nationalen Vorschriften oder Gesetze
oder Anordnungen zu befolgen.
de
|
1 689 988 238
2012-11-06

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Acs 751