4.7
Anforderungen an den Betrieb
Der Betrieb ist nur in den spezifizierten Grenzen der zugehörigen Dokumentation zu-
lässig. Dies gilt sowohl für die Sicherheitsoption MOVISAFE
daran angeschlossenen Geräte.
4.8
Abnahme
Der Anlagenhersteller muss zur Bestimmung der Sicherheit einer Maschine oder An-
lage eine Gesamtbetrachtung durchführen. Die Wirksamkeit jeder Risikominderung
muss geprüft werden. Es muss auch geprüft werden, ob die geforderte Sicherheitsin-
tegrität (SIL und/oder PL) für jede implementierte Sicherheitsfunktion erreicht wird.
Zum Nachweis der erreichten Sicherheitsintegrität kann z. B. das Berechnungstool
"SISTEMA" des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche-
rung (IFA) verwendet werden.
Sicherheitstechnische Auflagen
Anforderungen an den Betrieb
®
CS..A wie auch für die
Handbuch – Sicherheitsoption MOVISAFE
4
25
®
CS..A