FLUGHANDBUCH
Abschnitt 7
Aviation
AQUILA AT01
SYSTEMBESCHREIBUNG
WICHTIGER HINWEIS
Eine Überprüfung der Sitzposition muss vor jedem Starten des Triebwerks
vorgenommen werden, um die Bedienbarkeit sowohl der Bugradsteuerung und der
Fußspitzenbremsen als auch des Seitenruders sicherzustellen.
7.3.4 Landeklappensteuerung und Stellungsanzeige
Die Landeklappen werden durch einen elektrischen Servoantrieb verstellt und in der
Lage fixiert. Zur Bedienung ist ein Dreistellungs-Schalter am Instrumentenbrett
eingebaut. Die Schalterstellungen mit den zugeordneten Kontrollleuchten entsprechen
in der vertikalen Anordnung sinngemäß den Positionen der Klappenendkanten in der 35
Grad Landestellung, der 17 Grad Startstellung und in der eingefahrenen Stellung für
den Reiseflug (Schalter und Klappe ganz oben). Bei Änderungen der Schalterstellung
erfolgt das Aus- bzw. Einfahren der Klappen soweit, bis bei Erreichen der vorgewählten
Position die Stellbewegung automatisch gestoppt und die Stellung fixiert wird. Durch
den selbsthemmenden Spindelantrieb werden die Landeklappen auch bei Stromausfall
in ihrer Position gehalten.
Farbmarkierungen am Nasenradius der Landeklappe (siehe Seite 2-10) bieten eine
zuverlässige
Möglichkeit
zur
Sichtkontrolle
der
Landeklappenstellung
durch
Lagevergleich mit der Endkante der Tragflächenoberschale. Der Stromkreis des
Landeklappenantriebes wird durch einen Sicherungsautomaten (10 A) mit manueller
Eingriffsmöglichkeit abgesichert. Die Leuchtdioden der Landeklappenstellungsanzeige
werden durch einen eigenen Sicherungsautomaten kontrolliert. Alle Sicherungen sind
gut erreichbar auf der rechten Seite des Instrumententrägers eingebaut.
7.3.5 Steuerknüppelarretierung
Beim Parken muss das Handsteuer zur Vermeidung von Beschädigungen durch
Windeinfluss festgelegt werden. Hierfür ist der Knüppel bis zum Anschlag zu ziehen und
mit dem Bauchgurtsystem durch Schließen des Schlosses und Nachstellen der
Gurtlänge zu sichern.
Dokument Nr.:
Ausgabe:
ersetzt Ausgabe:
Datum:
Seite:
FM-AT01-1010-100
B.25
B.22 (12.07.2012)
13.04.2015
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