GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
1.7 Wartung
Die folgenden Wartungsarbeiten sind durch autorisiertes und eingewiesenes Personal
durchzuführen. Das Intervall ist vom Einbau abhängig und wird durch den Maschinen-/
Fahrzeughersteller festgelegt.
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1.8 Instandhaltung
Bei Betriebsstörungen, ungewöhnlichen Geräuschen oder Gerüchen informieren Sie
eine dafür zuständige Person !
GEFAHR
Im Fehlerfall wenden Sie sich an den Fahrzeughersteller. Nur dieser kennt die Paramet-
rierung des eingesetzten Antriebswechselrichters und kann ein entsprechendes Ersatz-
gerät liefern oder die Instandhaltung veranlassen.
1.9 Entsorgung
KEB Antriebswechselrichter sind professionelle, elektronische Geräte ausschließlich für
die gewerbliche Weiterverarbeitung (sog. B2B-Geräte). Die Kennzeichnung erfolgt da-
her nicht mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonnen, sondern durch die Wort-
marke und das Herstellungsdatum.
Im Gegensatz zu überwiegend in privaten Haushalten genutzten Geräten dürfen diese
nicht bei den Sammelstellen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger abgegeben
werden, sondern müssen nach Nutzungsbeendigung zur Entsorgung gemäß national
geltendem Recht der umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgerä-
ten zugeführt werden.
Anlage auf lose Schrauben und Stecker überprüfen und ggf. festziehen.
Antriebswechselrichter von Schmutz und Staubablagerungen befreien.
Bei flüssigkeitsgekühlten Antriebswechselrichtern eine Sichtprüfung des Kühlkreis-
laufs auf Dichtigkeit durchzuführen.
Unbefugter Austausch, Reparatur und Modifikationen !
Unvorhersehbare Fehlfunktionen !
► Die Funktion des Antriebswechselrichters ist von seiner Parametrie-
rung abhängig. Antriebswechselrichter niemals ohne Kenntnis der
Applikation austauschen.
► Modifikation oder Instandsetzung ist nur durch von KEB autorisier-
tem Personal zulässig.
► Nur originale Herstellerteile verwenden.
► Zuwiderhandlung hebt die Haftung für daraus entstehende Folgen
auf.
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