Wichtige Sicherheitshinweise
2.6. CE-Kennzeichnung
Bei Verwendung im Wohnbereich oder in kommerzieller oder leichtindustrieller
Umgebung erfüllen das Produkt und seine genehmigten Peripheriegeräte sämtliche
Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung.
Abbildung 2.1: CE-Kennzeichnung
2.7. RTTE-Richtlinie 1999/5/EG
Bezüglich der RTTE-Richtlinie 1999/5/EG gelten die Aussagen der
Konformitätserklärung zum DLoG IPC 7/215 (siehe Blatt 2 dieses Handbuchs).
2.7.1. Sonderregelung in Frankreich
Der DLoG IPC 7/215 mit WLAN 802.11b ist aufgrund von Beschränkungen durch die
französische Regierung nur für den Gebrauch in Innenräumen zugelassen.
Auf privaten Grundstücken darf das Produkt, allerdings nur mit vorheriger Erlaubnis des
französischen Verteidigungsministeriums, auch draußen verwendet werden.
12
Handbuch
DLoG IPC 7/215