Amtvermittlung
Amtvermittlung
Ein entsprechend berechtigtes Systemtelefon, z. B. die Telefonzentrale,
kann einem anderen internen Telefon für einen kurzen Zeitraum den für
ein gehendes Gespräch benötigten Amtzugang vermitteln. Dies ist z. B.
sinnvoll, wenn sich dieses Telefon in einem öffentlich zugänglichen Raum
befindet und nur ab und zu von einem Mitarbeiter für externe Gespräche
genutzt wird.
Die Amtvermittlung läuft folgendermaßen ab:
•
Das anfordernde Telefon muss ein internes Gespräch mit dem
zur Vermittlung berechtigten Systemtelefon einleiten, um einen
Amtzugang anzufordern.
•
Nachdem am zur Vermittlung berechtigten Systemtelefon die mit
Amtvermittlung belegte Funktionstaste gedrückt wurde, wird an beiden
internen Teilnehmern ein Quittungston ausgegeben und das interne
Gespräch muss beendet werden.
•
Das anfordernde Telefon verfügt nun über die zu diesem Zweck
konfigurierten Amteinstellungen. Diese Amteinstellungen bleiben bis
zum ersten erfolgreichen, gehenden externen Gespräch oder bis zum
Ablauf der Zeitbegrenzung für die Einleitung des externen Gesprächs
bestehen.
Vorgehensweise bei der Einrichtung:
•
Einstellungen für Amtvermittlung vornehmen.
-
Über den Konfigurationsmanager (Seite Funktionen >
Amtvermittlung)
•
Für das vermittelnde Telefon die Berechtigung für Vermittlung externer
Gespräche nach extern einschalten.
COMpact 5200/5200R/5500R - Firmware V7.4B - Erweiterte Informationen V09 08/2019
- 50 -