Notrufe
Notrufe
Als Notrufe gelten in der TK-Anlage Rufe an die eingerichteten
Notrufnummern. Diese Rufe werden gesondert behandelt.
Notrufe können bei entsprechender Einrichtung sowohl mit als auch
ohne Wahl der Amtzugangsziffer erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass
auch Personen ohne Erfahrung mit Amtzugangsziffern Notrufnummern
problemlos wählen können.
Notrufe sind an einem Systemtelefon auch dann möglich, wenn die
Displaysperre eingeschaltet ist (optional, siehe Anleitung des Telefons).
Notrufe sind bei entsprechender Einstellung der Amtberechtigung auch für
Benutzer möglich, die normalerweise keine externen Gespräche führen
dürfen.
Hinweis: Sollen keine Notrufnummern gewählt werden können (z. B.
an einer außenliegenden Nebenstelle), muss dies durch die Einrichtung
eines Sperrwerkes für die einzelnen Notrufnummern unterbunden werden.
Notrufe werden nur über externe Anschlüsse/Anbieter/Accounts mit
eingeschalteter Notruffähigkeit durchgeführt. Ist kein Notruf möglich, wird
dies dem Teilnehmer durch eine Ansage mitgeteilt.
Notrufe haben bei entsprechender Einrichtung Vorrang vor anderen
Gesprächen. Ggf. werden Gespräche für die Durchführung des Notrufs
unterbrochen.
Notrufe werden immer mit Übermittlung der Rufnummer durchgeführt.
Eine eingeschaltete Rufnummernunterdrückung wird automatisch
ausgeschaltet.
Hinweis: Neben den Notrufnummern werden auch immer mehr
ortsbezogene Servicenummern, z. B. Behördenruf oder Arztruf,
eingeführt. Diese Servicenummern können ebenfalls in der TK-Anlage
COMpact 5200/5200R/5500R - Firmware V7.4B - Erweiterte Informationen V09 08/2019
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