teile / Anbauteile (Originalersatzteile) verwendet und nach
Vor s chrift des Herstellers (siehe Bedienungsan l eitung)
arbeitet.
4. Ausschluss der Garantie
Die Garantie greift nicht, wenn die Otto Bock Mobility Solu-
tions GmbH nachweist, dass
4.1 die Bedingungen für die Inanspruchnahme gemäß Ziffer
3 nicht erfüllt sind,
4.2 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf
einer nicht fachgerechten Ver w endung des Rollstuhls
insbesondere nicht nach der Herstellerbeschreibung
erlaubter Umbauten beruht,
4.3 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf
den üblichen Verschleiß insbe s ondere die in der Regel
auf ein Jahr be g renzte Einsatzfähigkeit von Batterien
zurückzuführen ist,
4.4 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls
auf einer fehlerhaften Lagerung, Beförderung oder un-
sachgemäßen sowie un f achmännischen Nutzung und
Lagerung be r uht,
4.5 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls
auf einer Veränderung der körperli c hen Konstitution
des Patienten, wie z. B. erhebli c her Gewichtszunahme
beruht,
B400
4.6 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit auf höherer Gewalt
beruht.
5. Haftung
Für die Ausführung der Leistungen aufgrund dieser Garan-
tie haftet die Otto Bock Mobility Solutions GmbH bei Verlet-
zung nicht wesentlicher Ver p flich t ungen nur für leichte Fahr-
lässigkeit und übernimmt keine Haftung für vorsätzliches
Handeln von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen beschränken
sich Ersatzansprüche auf den bei Beginn der Ausführung
der Leistungen vor h ersehbaren Schaden.
6. Nebenbestimmungen
6.1 Ausgetauschte Teile dürfen von uns drei Wo c hen nach
Rückgabe vernichtet wer d en, es sei denn, der Patient
oder dessen Kostenträger (Krankenkasse) widerspre-
chen.
6.2 Erfüllungsort für die Leistungen aus der Ga r antie ist
Königsee.
6.3 Diese Garantie unterliegt dem deutschen Zi v il- und
Handelsrecht.
01/2010
Garantiebedingungen
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