Eine eventuelle elektrische Bremse ist mit
einem Kabel von mindestens 2,5 mm
Querschnitt direkt von der Batterie zu spei-
sen. Zuzüglich zu den elektrischen Abzwei-
gungen darf an die elektrische Anlage des
Fahrzeugs nur das Kabel zur Versorgung ei-
ner eventuellen elektrischen Bremse und das
Kabel für die Lampe von höchstens 15 W
zur Innenbeleuchtung des Anhängers ange-
schlossen werden.
EINBAUSCHEMA (Abb. 2)
2
Die Struktur der Anhängerkupplung ist an
den durch Ø gekennzeichneten Stellen mit
8 Schrauben M10 und 4 Schrauben M12
zu befestigen.
Die Gegenplatten (1), (2) müssen min-
destens 6 mm stark sein.
Die Gegenplatten (3), (4) müssen min-
destens 5 mm stark sein.
Die Befestigungsstücke (5) müssen Ab-
standhalter mit Ø 20 x 4,5 mm haben.
Die Anhängerkupplung ist so an der Ka-
rosse zu befestigen, dass keine Bohrungen
oder Schleifungen an der hinteren Stoß-
stange bei abgenommener Anhängerkupp-
lung sichtbar sind.
ZUR BEACHTUNG Es ist Vorschrift, auf
gleicher Höhe mit dem Kugelkopf ein (gut
sichtbares) Schild angemessener Größe und
aus geeignetem Material, mit folgender An-
gabe anzubringen:
MAX. ZULÄSSIGE STÜTZLAST 60 kg.
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