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Normaler Verschleiss Von Motorteilen; Bearbeitung Von Garantiefällen; Vergütung Von Garantieleistungen - Tecumseh Prisma 37 Werkstatt-Handbuch

Inhaltsverzeichnis

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5. Schäden und Verschleiß durch eindringende Staubpartikel. Schäden dieser Art sind das Ergebnis einer unsachgemäßen oder
falschen Luftfilterwartung. Der Luftfilter ist regelmäßig auszutauschen.
Beim Austausch des Luftfilters sind die modellspezifischen Anweisungen zu befolgen.
6. Schäden oder Zerstörung von Motorteilen aufgrund nicht angezogener Schrauben und Muttern.
7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Veränderungen der Motorleistung oder der Motoreinstellungen, insoweit diese
nicht als Folge eines im Zuge der Garantieleistung ausgeführten Reparatureingriffs erforderlich werden. Erfolgt der
Zusammenbau des Geräts durch den Käufer so sind die Betriebs- und Wartungsanweisungen des entsprechenden
Betriebshandbuches ausreichend, um eine beschränkte Anzahl gegebenenfalls erforderlicher Einstellungen benutzerseitig
vornehmen zu können.
Für diese Einstellungen wird keine Garantie übernommen.
8. Gebrochene Motorteile als Folge übermäßiger Vibrationen aufgrund unsachgemäßer Befestigung des Motors am Gerät oder
verursacht durch ein lockeres oder nicht ausgewuchtetes Schneidblatt, den unsachgemäßen
Anschluß des Motors an die Ausrüstung, unvorschriftsmäßiger Motordrehzahl, Überbeanspruchung und/oder unsachgemäße
Benutzung.
9. Reparatur und Einstellung von Teilen oder Baugruppen wie: Kupplungen, Antriebs- und Fernbetätigungsorgane usw., die nicht
von Tecumseh Europe hergestellt werden.
10. Verwendung von Ersatz- oder Zubehörteilen, sofern es sich nicht um Originalteile bzw. nicht von Tecumseh Europe
zugelassene Bauteile handelt.

NORMALER VERSCHLEISS VON MOTORTEILEN

Reparatur und Austausch von bei Normalbetrieb abgenutzten Verschleißteilen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wie alle mechanischen Geräte müssen Motoren regelmäßig gewartet und Verschleißteile repariert und
ausgetauscht werden, um die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit zu erhalten.
Es muß unbedingt daran erinnert werden, daß Motorhacken, Bodenauflockerer und Rasenmäher in extrem
schmutzbelasteter Betriebsumgebung zum Einsatz gelangen. Betriebsbedingungen dieser Art erfordern eine
Wartung und Überprüfung in kürzeren Abständen und können einen sogenannten vorzeitigen Verschleiß der
Motorteile verursachen. Ein solcher vorzeitiger Verschleiß, insoweit durch eindringende Staub- und Schmutzpartikel
verursacht, fällt nicht in den Gewährleistungsumfang.
BEARBEITUNG VON GARANTIEFÄLLEN
Werden bei der Überprüfung durch das autorisierte Kundendienstcenter Material- oder Herstellungsfehler festgestellt, so hat die-
ses einen Garantieantrag in vierfacher Ausfertigung auszufüllen und jede Kopie dieses Antrags vom
Kunden oder von der den Garantiemangel anzeigenden Person unterzeichnen zu lassen. Das Antragsformular ist
von der Kundendienststelle den nachstehenden Anweisungen entsprechend vollständig auszufüllen.
Kleine oder mittlere Reparaturarbeiten sind durch die entsprechende Kundendienststelle unverzüglich auszuführen.
Defekte Teile sind bis zur vollständigen Bearbeitung des Garantiefalls aufzubewahren und Tecumseh Europe Turin
zur Verfügung zu halten. Nach Ausführung der Reparaturarbeiten ist der Garantieantrag zusammen mit den
defekten Teilen frei Haus an den Zentralen Vertragshändler oder an Tecumseh Europe Turin zu übersenden.
Die Garantieformulare sind durch das autorisierte Kundendienstcenter bzw. die entsprechende Reparaturstelle
unverzüglich und unmittelbar beim zuständigen Ersatzteillieferanten einzusenden.
Die in regelmäßigen Abständen eingehenden Garantieformulare werden einer sofortigen Prüfung unterzogen und
wie folgt unterteilt:
- Genehmigungsfähige Garantieformulare: in diesem Falle werden seitens Tecumseh Europe die entsprechenden
Reparaturkosten nach untenstehendem Verfahren ermittelt. Das autorisierte Kundendienstcenter erhält eine Gutschrift.
- Unvollständig und/oder falsch ausgefüllte Garantieformulare: In diesem Fall behält sich Tecumseh Europe vor, den
Garantieantrag abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei Garantiefallanzeigen, bei denen die Art und Weise des gemeldeten
Mangels unmöglich festgestellt werden kann.
VERGÜTUNG VON GARANTIELEISTUNGEN
Garantieleistungen werden zu nachstehenden Bedingungen vergütet:
a) Ersatzteilpreise werden anhand der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Ersatzteilpreisliste abzüglich des vom
jeweiligen autorisierten Kundendienstcenter gewährten Preisnachlässen berechnet. Auf den berechneten Gesamtbetrag fin-
den die nachstehenden Leistungszuschläge zur Vergütung des Garantiebearbeitungsaufwands Anwendung:
15 % bei Austausch von Ersatzteilen.
7,5 % bei Reparaturen, die den Einbau von Austauschmotoren bzw. den Austausch von Motorblock,
Zylinderblock und Getriebe erforderlich machen.
b) Der Arbeitsaufwand wird nach dem derzeit geltenden Stundenverrechnungssatz vergütet. Die Vergütung des Zeitaufwands
erfolgt nach den Vergütungssätzen, die von TECUMSEH EUROPE TURIN einmal jährlich schriftlich bekanntgegeben werden.
Mit Ausnahme des Ersatzteilaustauschs und des Arbeitslohns gemäß RICHTZEITENBUCH werden von TECUMSEH
EUROPE keine weiteren Aufwandsvergütungen anerkannt.
- Bei schwerwiegenden Motorschäden sollte gegebenenfalls der Austausch des gesamten Motors empfohlen werden.
In diesem Fall sind Transport-, lnstandsetzungs- sowie Reinigungskosten ebenfalls vom Kunden zu tragen.
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