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Dauer Der Garantie; Verfahren Im Garantiefall - Tecumseh Prisma 37 Werkstatt-Handbuch

Inhaltsverzeichnis

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GARANTIELEISTUNGEN
Tecumseh Europe S.P.A garantiert dem Erstkäufer gegenüber nach eigenem Ermessen die Reparatur oder den Austausch von
Produkten oder Produktteilen, bei denen durch ein autorisiertes Kundendienstcenter, einen unserer Vertragshändler sowie durch
Tecumseh Europe S.P.A selbst Material- und/oder Herstellungsfehler festgestellt werden.
Stellt das autorisierte Kundendienstcenter Mängel fest, deren Reparatur nicht kostenlos im Rahmen des
Gewährleistungsanspruchs ausgeführt werden kann, so hat diese dem Eigentümer des Geräts unverzüglich die
Gründe mitzuteilen, aus denen die Reparatur im Rahmen der Garantie nicht möglich ist. Die vorliegender Leistungsgarantie
umfaßt ausschließlich Material- und Herstellungsfehler.

DAUER DER GARANTIE

Die Garantie beginnt am Tag des Kaufs durch den Erstkäufer und bezieht sich auf das erworbene Produkt und/oder Ausrüstung,
in die das Produkt eingebaut ist. Die Gewährleistung endet nach der in der Betriebsanleitung des jewei-Iigen Modells angege-
benen Frist: die reparatursausführende Stelle hat eigenverantwortlich festzustellen, ob für das Produkt effektiv ein
Garantieanspruch besteht.

VERFAHREN IM GARANTIEFALL

Fallen im Rahmen der Garantieleistung Reparaturarbeiten an, ist dies dem nächsten autorisierten Kundendienstcenter umge-
hend anzuzeigen. Motoren, für die der Garantiefall angezeigt wurde, dürfen nicht mehr in Benutzung genommen werden, da dies
zu weiteren Schäden führen könnte, für die dann kein Garantieanspruch mehr besteht
:Zum Nachweis des Garantieanspruchs ist die Vorlage eines Kaufbelegs (Kaufauftrag, Steuerquittung, Steuerbeleg usw.) ausrei-
chend, aus dem das Kaufdatum hervorgeht. Es sind in jedem Fall Produktmodell, Ausrüstungskennschlüssel, Seriennummer, die
Anzahl der Betriebsstunden sowie Art und Weise der festgestellten Störung oder Mangels anzugeben.
Zeigt sich der Kunde nicht mit dem vom autorisierten Kundendienstcenter mitgeteilten Prüfergebnis einverstanden, kann er die
Überprüfung durch den Zentralen Vertragshändler verlangen. Wird seitens des Vertragshändlers oder Tecumseh Europe ein
Gewährleistungsanspruch anerkannt, erfolgt die Garantieleistung für das Produkt oder die Produktteile, die mit Material- oder
Herstellungsfehlern behaftet sind. Die Gewährleistungsdauer für die im Rahmen der Garantieleistung eingebauten Neuteile ent-
spricht dem verbleibenden Garantiezeitraum und endet mit Ablauf der Hauptgewährleistungsfrist.
Die nachstehend aufgeführten Schadens- und Betriebsfälle gelten nicht als Material- oder Herstellungsfehler, so daß ein
Garantieanspruch für diese nicht anerkannt wird:
- Geräteinstallation: Bei Maschinen, die dem Endkunden originalverpackt ausgeliefert werden, ist vor der Inbetriebnahme
benutzerseitig der Anbau verschiedener Teile erforderlich. Es wird in diesem Fall empfohlen, bei der Einstellung der
Gasfernbetätigung gegebenenfalls besondere Vorsicht walten zu lassen (es wird auf die mitgelieferte Betriebs- und
Wartungsanleitung verwiesen), da eine Falscheinstellung zu ernsten Problemen bei der Inbetriebnahme führen kann.
- Andauernd oder falsch vorgenommene Startwiederholungen (beispielsweise bei Viertaktmotoren mit nach unten gekippter
Zündkerze) können beim Anlassen des Motors zu Schwierigkeiten führen, da Öl in den Brennraum dringt und die
Zündelektroden verschmutzen. Diese Störungen sind nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. In einem solchen Fall sind
ebenfalls die Anweisungen der Betriebs- und Wartungsanleitung strengstens zu befolgen.
- Unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung: Benutzerseitig sind unbedingt die Betriebs- und Wartungsvorschriften der mit
dem Motor mitgelieferten Betriebs- und Wartungsanleitung zu befolgen. Eine Nichtbeachtung kann zu Motorschäden führen,
die nicht durch die Gewährleistung abgedeckt sind.
Beispiele für eine unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung sind:
1. Gebrochene oder verbogene Antriebswelle: Schäden dieser Art werden durch heftige Schläge des Mäherschneidblatts gegen
schwere Gegenstände verursacht.
2. Reparatur von Schäden, die auf die Verwendung alten, abgestandenen Kraftstoffs zurückzuführen sind, hierunter: blockierte
Ventile, verstopfter Vergaser oder Anschlüsse zwischen Kraftstofftank und Vergaser aufgrund schmieriger Ablagerungen: die
auf die Verwendung alten, abgestandenen Kraftstoffs zurückzuführen sind.
Es ist stets frischer und reiner Kraftstoff zu verwenden.
3. Festgefressene Motorteile aufgrund unzureichender Motorschmierung oder Verwendung ungeeigneter oder unzulässiger
Schmiermittel. Die entsprechende Ölqualität ist anhand der Betriebs- und Wartungsanleitung zu prüfen. Falls erforderlich, ist
Öl bis zum korrekten Ölstand auffüllen.
Ölwechsel sind in den vorgeschriebenen Abständen vorzunehmen. Für Zweitaktmotoren ist unbedingt die entsprechende
Ölsorte gemäß Betriebs- und Wartungsanleitung im angegebenen Mischungsverhältnis zu verwenden.
4. Schäden durch Motorüberhitzung oder unvorschriftsmäßige Motordrehzahl. Für gewöhnlich tritt eine Überhitzung des Motors
ein, wenn das Kühl- und Drehzahlregelsystem durch Gras, Staub und ganz allgemein durch Schmutz verstopft ist. Aus die-
sem Grund sind die Kühlrippen am Zylinderkopf, das Schwungrad sowie das Reglergestänge stets sauber zu halten.
GARANTIESCHEIN
für das TECUMSEH-Kundendienstnetz Europa
STAND: MAI 1996
Dieser Garantieschein hebt alle vorangehenden Fassungen auf
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