Beleuchtung / Warnleuchten
Die Fahrzeugbeleuchtung ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zwingend vorgeschrieben. Sie muss den im Einsatzland
geltenden Vorschriften entsprechen.
Rückleuchten
+ Blinker
+ Bremslichter
Hintere Reflektoren
(rotes Dreieck)
3.4. Bahntransport
3.4.1 Gekapselte und nicht gekapselte Stromerzeuger
Werden Stromerzeuger mit der Bahn transportiert, müssen die speziellen Regeln für den Bahntransport beachtet werden.
Beim Bahntransport der Stromerzeuger sind folgende Punkte zu beachten:
1.
Stromerzeuger ohne Verkleidung müssen für den Transport mit einer Plastikfolie geschützt werden.
2.
Das
Transportgerät
Befestigungsmöglichkeiten angeht.
Abbildung 12 : Beispiel einer französischen Beleuchtung
muss
alle
Voraussetzungen
Vordere Reflektoren (weiß)
Seitliche Reflektoren (orangefarben)
erfüllen,
sowohl
was
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die
Tragfähigkeit
als
auch
die