4.
Nähfußhöhe und Nähfußlüftung
4.1
Elektropneumatische Nähfußlüftung
Die Säulennähmaschine 768 ist serienmäßig mit der
Elektropneumatischen Nähfußlüftung (FLP) ausgestattet.
Durch Rückwärtstreten des Pedals werden die Nähfüße über Zylinder 7
pneumatisch gelüftet (z.B. zum Nähen von Ecken).
Zum Lüften der Nähfüße fährt die Kolbenstange des Zylinders 7 aus.
Die Bewegung der Kolbenstange wird über Hebel 3, Stange 2 und
Hebel 1 auf Welle 4 übertragen.
Regel und Kontrolle
Bei elektropneumatisch gelüfteten Nähfüßen:
–
Der Abstand zwischen den Nähfüßen und der Stichplatte soll
16 mm betragen.
Bei abgesenkten Nähfüßen:
–
Hebel 3 muß waagerecht stehen.
–
Der Abstand des Hebels 3 zur vorderen Gußkante 8 muß 1 mm
betragen.
–
Zylinderstift 6 muß einen Abstand von ca. 0,5 mm zum Ende des
Schlitzes im Gabelhebel 5 besitzen.
ACHTUNG !
Zylinderstift 6 darf bei abgesenkten Nähfüßen nicht am Ende des
Schlitzes im Gabelhebel 5 anliegen. Der Zylinderstift verhindert sonst
das Absenken der Nähfüße bis zum Nähgutniveau. Als Folge können
Transportprobleme beim Nähen von dünnem Nähgut auftreten.
–
Hauptschalter einschalten.
–
Pedal halb zurücktreten.
Die Nähfüße lüften.
–
Abstand zwischen gelüfteten Nähfüßen und Stichplatte prüfen.
–
Nähfüße absenken.
Die Nähfüße müssen auf der Stichplatte aufliegen.
–
Hauptschalter ausschalten.
–
Nähmaschine nach hinten umlegen.
–
Waagerechte Stellung des Hebels 3 prüfen.
–
Abstand des Hebels 3 zur vorderen Gußkante 8 prüfen.
D
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