8.5.9.2
Einstellen der Rutschkupplung
Abb. 70
Die Rutschkupplung ist durch die Schlupfüberwachung gegen Überbeanspruchung geschützt, so dass eine Wie‐
derholung der Einstellung erst bei der GÜ erforderlich wird. Falls aufgrund der Einsatzbedingungen oder wegen
Funktionsstörungen eine Überprüfung der Einstellung notwendig wird, ist dafür das Rutschkraftprüfgerät Be‐
stell Nr. 836 708 44 einzusetzen. Die Prüfung und Einstellung darf nur von Sachkundigen unter Beachtung der
Druckschrift „Rutschkraftprüfgerät" Tab. 3, Seite 7 durchgeführt werden.
8.5.10
Getriebe / Ölwechsel
Abb. 71
Baugröße Kettenzug
Ölmengen
Anziehdrehmomente
Tab. 63
Altöl umweltfreundlich entsorgen.
Ölschmierung
Unter normalen Betriebsbedingungen sollte der Schmierstoff spätestens alle 10 Jahre erneuert werden. Bei au‐
ßergewöhnlichen Einsatzbedingungen, wie z.B. erhöhte Umgebungstemperaturen, empfiehlt es sich, den Öl‐
wechsel diesen Betriebsbedingungen anzupassen.
Die Rutschkupplung wird bei der Endprüfung im Werk auf die Trag‐
fähigkeit des Kettenzuges eingestellt. Eine Erhöhung des Auslösemo‐
ments über die Werkeinstellung ist nicht zulässig, siehe auch „Auf‐
hängen des Kettenzuges", Seite 39.
Beim Kettenzug DC ≥ 1000 kg entspricht die Einstellung den Anforde‐
rungen der EN 14492-2 für Rutschkupplungen als Überlastsicherung.
Überlastsicherungen sind bei Tragfähigkeiten ≥ 1000 kg vorgeschrie‐
ben.
Bei einer Abnahme des Hebezeuges bzw. der Krananlage muss im
Rahmen der dynamischen Überlastprüfung eine Last von 110% der
Tragfähigkeit gehoben werden (ohne Veränderung der Einstellung der
Rutschkupplung). Eine Last von > 160% darf nicht gehoben werden,
(EN 14492-2 „Direkt wirkende Überlastsicherungen").
Getriebedeckel
Getriebegehäuse 2-teilig
Öleinfüllöffnung und Entlüftung M16
Servicehaube
DC 1 / 2
DC 5
[l]
0,35
0,50
[Nm]
5,5
[Nm]
-
[Nm]
-
[Nm]
5,5
DC 10
DC-Pro 15
0,90
1,3
-
25
15
7,5
25
91