8.3.5
Generalüberholung GÜ
Die Kettenzüge sind für einen Nutzungszeitraum von mindestens 10 Jahren bis zur ersten Generalüberholung
ausgelegt. Bedingung ist, dass die angegebene Triebwerkgruppe durch die tatsächliche Nutzung nicht über‐
schritten wird. Wenn die tatsächliche Nutzung die für die Triebwerkgruppe gültige theoretische Nutzungsdauer
erreicht hat, ist der weitere Betrieb des Kettenzuges erst nach einer Generalüberholung zulässig.
Die theoretische Nutzungsdauer D (Volllaststunden h) hängt von der Triebwerkgruppe des Kettenzuges ab. Die
tatsächliche Nutzung soll gemäß FEM 9.755 jährlich ermittelt werden. Im Rahmen der jährlichen Prüfung durch
unseren Kundendienst können Sie die Ermittlung der tatsächlichen Lebensdauer durchführen lassen.
Nach Ablauf von 90% der theoretischen Nutzungsdauer - bei richtiger Einstufung der Kettenzüge nach 8-10 Jah‐
ren - ist eine Generalüberholung GÜ vom Betreiber zu veranlassen. Die Generalüberholung GÜ muss bis zum
Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer durchgeführt sein.
Hierbei werden neben den im Prüfungs- und Instandhaltungsplan aufgeführten Prüfungen bzw. Arbeiten folgende
Teile ausgewechselt:
● Getriebegehäuse mit gefügten Verzahnungsteilen,
● Getriebeöl und Getriebedeckel mit Dichtung,
● Verbindungselemente,
● Wellendichtringe, Lager, Verschlussstopfen,
● Bremse.
Die bei den Instandhaltungs- und Montagearbeiten zu ersetzenden Kleinteile (Schrauben, Scheiben, usw.) sind
nicht gesondert aufgeführt. Mit der von dem Hersteller oder einer autorisierten Fachfirma durchgeführten General‐
überholung liegt die Voraussetzung für den Weiterbetrieb des Kettenzuges vor.
Die Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV sind damit erfüllt.
Der Weiterbetrieb darf erfolgen, wenn ein Sachverständiger die Bedingungen für den Weiterbetrieb in das Prüf‐
buch eingetragen hat. Die Durchführung der GÜ ist im Prüfbuch zu bestätigen und eine weitere Nutzungsperiode
laut FEM 9.755 einzutragen.
8.4
Wartungs- und Instandhaltungsplan
Tätigkeit
Prüfung der Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindung
Not-Halt-Einrichtung prüfen
Prüfung der Bewegungsrichtung
Prüfung der 7-Segment-Anzeige
Prüfung Kettenschmierung (bei starkem Betrieb ist die Kette häufi‐
ger zu schmieren)
Funktion des Betriebsendschalters Heben prüfen
Funktion des Betriebsendschalters Senken prüfen
Prüfung Abschaltpuffer / Abschaltfeder / Betriebsendschalterbetä‐
tiger
Leitung und Gehäuseteile des Steuerschalters auf Beschädigung
prüfen
Funktion der Bremse prüfen
Haken und Hakenmaulsicherung prüfen
Ablesen der Schaltzyklen C
Ablesen der Betriebsstunden zur Ermittlung der Restlebensdauer
S.W.P.
Prüfung der elektrischen Schaltgeräte und Installation
68
Abschnitt
-
-
„Netzanschluss", Seite 42
„7-Segment-Anzeige für Betriebssta‐
tus und Fehleranzeige", Seite 27,
„Anzeige von Software-Version, Be‐
triebsstunden, Zyklenzahl", Seite 28
„Verfügbare Hebezeugketten", Sei‐
te 77
„Schmierung der Hebezeugkette",
Seite 82
„Prüfung Betriebsendschalter", Sei‐
te 72
„Prüfung Betriebsendschalter", Sei‐
te 72
„Prüfung Abschaltpuffer / Abschaltfe‐
der", Seite 87
„Prüfung Betriebsendschalterbetäti‐
ger", Seite 72
-
-
„Prüfung Lasthaken", Seite 84
„Lebensdauer des Schützes", Seite 65
„7-Segment-Anzeige für Betriebssta‐
tus und Fehleranzeige", Seite 27
„S.W.P Maßnahmen zum Erreichen
sicherer Betriebsperioden", Seite 65
-
vor erster In‐
bei Arbeits‐
betriebnahme
beginn
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im Rahmen
der jährlichen
Inspektion
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