Für einen Kettenzug in der Ausführung als unvollständige Maschine, der mit zusätzlichen Teilen zu einer betriebs‐
bereiten Maschine zusammengebaut wird, wird eine Einbauerklärung beigefügt. Die Einbauerklärung bezieht sich
auf den Lieferumfang der unvollständigen oder nicht zusammengebauten Maschine. Vor der Inbetriebnahme
muss der Betreiber zusätzliche Maßnahmen durchführen, um die Sicherheitsanforderungen für die Maschine zu
erfüllen.
Die Montage eines unvollständigen oder nicht zusammengebauten Kettenzuges zu einer betriebsbereiten Ma‐
schine muss nach den Angaben des Herstellers für die Maschine erfolgen. Die Angaben für die Montage und den
Betrieb des Kettenzuges in dieser Anleitung sind zu beachten.
Für die dann betriebsbereit montierte Maschine ist eine Konformitätsprüfung nach der Maschinenrichtlinie durch‐
zuführen und eine Konformitätserklärung zu erstellen. Bei der Konformitätsprüfung können die in der Einbauerklä‐
rung für den Kettenzug enthaltenen Angaben herangezogen werden.
1.5
Haftung und Gewährleistung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Anleitung wurden unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften, dem
Stand der Technik sowie unserer langjährigen Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Diese Anleitung ist vor Beginn aller Arbeiten an und mit dem Kettenzug, insbesondere vor der Inbetriebnahme,
sorgfältig durchzulesen! Für Schäden, die sich aus Folgendem ergeben, übernimmt der Hersteller keine Haf‐
tung:
● der Nichtbeachtung der Anleitung,
● dem unsachgemäßen Umgang,
● nicht ausgebildetem Personal,
● eigenmächtigen Umbauten,
● technischen Veränderungen.
Verschleißteile fallen nicht unter die Mängelhaftung.
Technische Änderungen am Produkt im Rahmen der Verbesserung der Gebrauchseigenschaften und der Weiter‐
entwicklung behalten wir uns vor.
1.6
Urheberschutz
Diese Anleitung ist ausschließlich für die am und mit dem Kettenzug beschäftigten Personen bestimmt.
Alle inhaltlichen Angaben, Texte, Zeichnungen, Bilder und sonstigen Darstellungen sind im Sinne des Urheber‐
rechtsgesetzes geschützt und unterliegen weiteren gewerblichen Schutzrechten. Jede missbräuchliche Verwer‐
tung ist strafbar.
Die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und sonstige Verwertung dieser Unterlagen ist, auch
auszugweise, nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen sind strafbar und ver‐
pflichten zu Schadenersatz. Weitere Ansprüche vorbehalten.
Alle Rechte der Ausübung von gewerblichen Schutzrechten behalten wir uns vor.
1.7
Verwendung von Ersatzteilen
Wir empfehlen dringend, ausschließlich die von uns freigegebenen Ersatzteile und Zubehörteile zu verwenden.
Nur hierdurch können wir die Sicherheit und übliche Lebensdauer der Anlage gewährleisten.
Von uns nicht freigegebene Ersatzteile können zu unvorhersehbaren Gefährdungen, Beschädigungen, Fehlfunkti‐
onen oder Totalausfall des Kettenzuges führen.
Bei Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile können Garantie-, Service-, Schadenersatz- und Haftpflichtan‐
sprüche gegen den Hersteller oder seinen Beauftragten, Händler und Vertreter verfallen.
1.8
Definition von Personenkreisen
Hersteller ist derjenige:
1.
der Geräte unter seinem Namen herstellt und erstmals in Verkehr bringt;
2.
der Geräte anderer unter seinem Namen weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzu‐
sehen ist, sofern der Name des Herstellers (unter 1.) auf dem Gerät erscheint;
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