8.3.3
Lebensdauer des Schützes
Die Schaltgeräte verschleißen beim Betrieb des Kettenzuges. Ihre Lebensdauer wurde für die angegebene Belas‐
tungsgruppe ausgelegt. Bei extremen Schalthäufigkeiten ist vorzeitiger Verschleiß möglich.
Motorgröße
Kettenzug
DC 1
DC 2
DC 5
DC 10
ZNK 100 A
DC 10; DC–Pro 15
ZNK 100 B
Tab. 39
Der Anzeigewert C gibt die zu erwartende Lebensdauer des Schützes multipliziert mit 100.000 an. Dieser Wert
wurde bei normalen Arbeitsbedingungen ermittelt. Bei abweichenden Bedingungen kann die Lebensdauer des
Schützes kürzer oder länger ausfallen, „Anzeige von Software-Version, Betriebsstunden, Zyklenzahl", Seite 28.
Bei Erreichen des jeweiligen Anzeigewertes empfehlen wir, den Austausch des Schützes bzw. der Steuerungs‐
baugruppe vorzunehmen, „Austausch des Schützes auf der Steuerkarte", Seite 93.
8.3.4
S.W.P Maßnahmen zum Erreichen sicherer Betriebsperioden
8.3.4.1
Allgemeines
Durch die Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der EG-Maschinenrichtlinie wird das Ausschalten von spezi‐
ellen Gefahren, die z.B. durch Ermüdung und Alterung eintreffen können, gesetzlich gefordert.
Diese Forderung spiegelt sich auch im Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV wieder.
Danach ist der Betreiber von Serienhubwerken verpflichtet, die tatsächliche Nutzung des Kettenzuges anhand
von Betriebsstunden, Lastkollektiven und / oder Erfassungsfaktoren zu ermitteln. Grundlage ist hierbei die FEM
9.755/06.1993 Maßnahmen zum Erreichen sicherer Betriebsperioden von motorisch angetriebenen Serienhub‐
werken (S.W.P.).
Ziel dieser Regel ist es, Maßnahmen zum Erreichen sicherer Betriebsperioden (Safe Working Periods) über die
gesamte Nutzungsdauer festzulegen, obwohl nach dem Stand der Technik die Kettenzüge zeitfest ausgelegt
sind. Vorzeitige Ausfälle sind dennoch nicht völlig auszuschließen.
Aus der FEM-Regel 9.755 sind folgende Punkte entnommen und auf den Elektrokettenzug übertragen:
1.
Die Ermittlung der tatsächlichen Nutzung aus Laufzeit und Belastung ist mindestens einmal pro Jahr zu do‐
kumentieren.
2.
Die Laufzeit T
3.
Die Belastung k
4.
Bei der Feststellung der Laufzeit T
tor f =1,1 multipliziert werden.
5.
Bei der Abschätzung der Betriebsstunden und des Lastkollektivs muss der ermittelte Wert mit dem Erfas‐
sungsfaktor f =1,2 multipliziert werden.
6.
Die tatsächliche Nutzung S errechnet sich: S = k
7.
Nach Erreichen der theoretischen Nutzungsdauer muss eine Generalüberholung vorgenommen werden.
8.
Alle Prüfungen und die Generalüberholung müssen vom Betreiber des Kettenzuges veranlasst werden.
Unter Generalüberholung wird verstanden:
Überprüfung der Maschine zum Zwecke der Auffindung aller defekten Bauteile bzw. dem Defekt nahen Bauteile
und Einzelteile und Ersatz aller dieser Bauteile und Einzelteile. Die Maschine ist nach einer Generalüberholung in
einem Zustand ähnlich der gleichen Maschine im Neuzustand, was die Arbeitsweise und die Leistungswerte an‐
geht.
Für Elektrokettenzüge, die nach der FEM 9.511 eingestuft sind, gelten folgende theoretischen Nutzungsdauern
(umgerechnet in Volllaststunden):
Triebwerkgruppe
Nutzungsdauer / Volllaststunden [h]
Tab. 40
Anzeigewert C bei U
ZNK 71
ZNK 80
(Betriebsstunden) kann geschätzt oder über einen Betriebsstundenzähler abgelesen werden.
i
(Lastkollektiv) muss geschätzt werden.
mi
mit einem Betriebsstundenzähler muss der Wert mit dem Erfassungsfak‐
i
380 - 575 V
nenn
80
80
60
50
20
• T
• f
mi
i
1Cm
1Bm
1Am
200
400
800
Anzeigewert C bei U
220 - 240 V
nenn
80
60
50
20
-
2m
2m+
3m
1600
1900
3200
4m
6300
65