–
Betriebsmäßiges Anfahren von Begrenzungen ist nicht erlaubt, z.B.: Notendhalteeinrichtungen (Notgrenz‐
schalter), Notbegrenzung (Rutschkupplung oder Notendschalter), Bahn- und Endpuffer als Bewegungs-
Stopp von Katze oder Kran, Hakengeschirr bzw. Unterflasche gegen Endanschläge. Ständiges Anfahren
dieser Begrenzungen kann zu schweren Schäden bis hin zu Kettenbruch am Kettenzug führen.
–
Achten Sie auf alle Vorschriften, die die ordnungsgemäße Belastung von Ketten regeln.
–
Fassen Sie auf keinen Fall in rotierende Teile und halten Sie ausreichenden Sicherheitsabstand, damit keine
Körperteile, Haare oder Kleidungsstücke erfasst werden können.
7.3.2
Lastaufnahme
–
Lastaufnahmemittel und Last müssen gelenkig eingehängt sein. Starre Verbindungen leiten unkontrollierte
Kräfte ein und führen zu Dauerbruch. Um die Kette vor unzulässiger Torsion bei Drehbewegungen der Last
zu schützen, darf die Bewegung des Wirbels im Hakengeschirr / Unterflasche nicht behindert werden.
–
Ein Verdrehen oder Umschlagen der Unterflasche bei Einscherung 2/1 ist nicht zulässig; gleichgerichtete
Kettenglieder müssen unverdreht gegenüber stehen.
–
Achten Sie beim Anschlagen der Last darauf, dass die Last oder das Anschlagmittel nicht aus dem Haken
rutscht oder dass die Lasten beim Aufnehmen und Absetzen nicht umfallen, auseinanderfallen, abgleiten
oder abrollen können.
–
Beim Anheben der Last muss sich der Haken senkrecht stellen, so dass die Hakenmaulsicherung nicht
durch das Anschlagmittel belastet wird und dadurch zerstört werden kann.
–
Die Beförderung von Personen ist nicht zulässig.
–
Die auf dem Traglastschild angegebene Traglast gibt die höchstzulässige Belastung an, die nicht überschrit‐
ten werden darf. Dies ist die Summe aus Hublast und Lastaufnahmemittel. Es dürfen nur zugelassene Last‐
aufnahmemittel verwendet werden. Die Tragfähigkeit des Lastaufnahmemittels darf nicht überschritten wer‐
den.
7.3.3
Bewegen der Last
–
Nehmen Sie bei Hub- und Fahrbewegungen eine Position ein, die ein freies Sichtfeld auf den Gefahrenbe‐
reich gewährleistet, oder ziehen Sie eine 2. Person hinzu, die den Gefahrenbereich einsehen kann.
–
Handverfahrbare Hebezeuge / Katzen / Krane dürfen nur per Hand durch Ziehen oder Drücken an der Last,
an der Unterflasche oder am Hakengeschirr verfahren werden. Ziehen Sie dazu niemals am Steuerschalter.
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Handverfahrbare Lasten dürfen nicht geschleudert werden, sondern sind mit der Hand zu führen.
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Anhängende Lasten dürfen nicht über Personen hinweggeführt werden.
–
Anhängende Lasten dürfen nicht schräg geschleppt oder gezogen werden. Bei einem Winkel größer 4° kön‐
nen Schäden am Kettentrieb entstehen.
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Festsitzende oder verklemmte Lasten dürfen nicht mit dem Kettenzug losgerissen werden.
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Schwebende Lasten dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
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Die Kette darf nicht über Kanten umgelenkt oder als Trageschlinge benutzt werden.
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Lassen Sie Lasten nicht in die unbelastete Kette hineinfallen.
–
Das Einleiten von Schwingungen aus dem Transportgut ist unzulässig (z.B. Absetzen der Last auf in Betrieb
befindliche Rüttler).
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Kettenzüge müssen so aufgehängt werden, dass ein seitliches Anstoßen an festen Aufbauten verhindert
wird, z.B. beim Schwenken von Schwenkkranen.
–
Vermeiden Sie das Anheben der Last mit voller Geschwindigkeit.
–
Vermeiden Sie den Tippbetrieb.
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