10
Demontage / Entsorgung
10.1
Allgemeines
WARNUNG
Beachten Sie vor der Demontage die Sicherheitshinweise in „Wartung / Instandhaltung", Seite 62 dieser Be‐
triebsanleitung.
Zum Ausbau von Schienenstücken, Fahrwerken und Stromabnehmerwagen finden Sie Angaben unter „Monta‐
ge", Seite 30 dieser Betriebsanleitung. Der Ausbau der übrigen Teile erfolgt in umgekehrter Reihenfolge zur Mon‐
tage.
Sofern keine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarung getroffen wurde, sind zerlegte Bestandteile nach sach‐
gerechter Demontage der Wiederverwertung zuzuführen:
● Metallische Materialreste verschrotten,
● Kunststoffelemente zum Recycling geben,
● Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert entsorgen.
Elektroschrott, Elektronikkomponenten, Schmier- und andere Hilfsstoffe unterliegen der Sondermüllbehandlung
und dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben entsorgt werden.
Nationale Entsorgungsbestimmungen sind in Hinblick auf die umweltgerechte Entsorgung unbedingt zu beachten.
Nähere Auskünfte gibt die entsprechende Kommunalbehörde.
101