6.3
Prüfungen vor der erstmaligen Inbetriebnahme
Der Betreiber ist verpflichtet, vor der erstmaligen Inbetriebnahme folgende Prüfungen durchzuführen:
Tätigkeit
Prüfung der Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindung
Not-Halt-Einrichtung prüfen
Prüfung der Bewegungsrichtung
Prüfung der 7-Segment-Anzeige
Prüfung Kettenschmierung (bei starkem Betrieb ist die Kette häufiger zu
schmieren)
Funktion des Betriebsendschalters Heben prüfen
Funktion des Betriebsendschalters Senken prüfen
Prüfung Abschaltpuffer / Abschaltfeder / Betriebsendschalterbetätiger
Leitung und Gehäuseteile des Steuerschalters auf Beschädigung prüfen
Funktion der Bremse prüfen
Haken und Hakenmaulsicherung prüfen
Tab. 37
6.4
Prüfungen bei der Inbetriebnahme, Übergabe
WARNUNG
Unerlaubter Betrieb
Es besteht Gefahr für Leib und Leben wenn die Maschine ohne vorhergehende Prüfung betrieben wird.
Maschinen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn Sie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechend
geprüft sind.
Der Betreiber stellt bei der erstmaligen Inbetriebnahme durch von ihm getroffene oder veranlasste, geeignete
Maßnahmen sicher, dass die betriebsbereiten Lastaufnahmeeinrichtungen und Maschinen uneingeschränkt si‐
cher funktionieren können. Die genannten Maßnahmen müssen den statischen und dynamischen Merkmalen der
Maschine Rechnung tragen.
Bei der Inbetriebnahme sind zu prüfen:
● Der ordnungsgemäße Zustand der Tragkonstruktion und die Tragfähigkeit des Kettenzuges.
● Sicherheitseinrichtungen müssen vollständig vorhanden und wirksam sein.
● Freimaße und Sicherheitsabstände müssen eingehalten sein.
● Die Not-Halt-Einrichtung muss durch Betätigung des Not-Halt geprüft werden.
Bei der erstmaligen Inbetriebnahme sind alle Möglichkeiten des bestimmungsgemäßen Einsatzes zu prüfen, je‐
weils mit der höchsten zulässigen Last. Die Funktion der Sicherheitseinrichtungen sind zu prüfen (z.B. Heben ei‐
ner Überlast), zugleich ist das Verhalten des Kettenzuges bei Fehlanwendungen zu prüfen.
Vor der Übergabe sind verschiedene Prüfungen der Maschine zu veranlassen:
● Prüfung auf Einsatztauglichkeit
● Abnahmeprüfung
Sobald der betriebssichere Zustand des Kettenzuges sichergestellt ist, können die Prüfprotokolle erstellt werden.
Bei der Übergabe der Maschine werden die Protokolle der Prüfungen (Prüfbuch; landesspezifische Vorschriften
beachten) übergeben.
Nach der Übergabe der Maschine darf die Maschine bestimmungsgemäß verwendet werden.
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Abschnitt
„Netzanschluss", Seite 42
„7-Segment-Anzeige für Betriebsstatus und Fehleranzeige", Seite 27,
„Anzeige von Software-Version, Betriebsstunden, Zyklenzahl",
Seite 28
„Verfügbare Hebezeugketten", Seite 77
„Prüfung Betriebsendschalter", Seite 72
„Prüfung Betriebsendschalter", Seite 72
„Prüfung Abschaltpuffer / Abschaltfeder", Seite 87,
„Prüfung Betriebsendschalterbetätiger", Seite 72
„Prüfung Lasthaken", Seite 84
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