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Erstmalige Inbetriebnahme
6.1
Sicherheitshinweise zur erstmaligen Inbetriebnahme
Die Maschine darf nur übergeben werden, wenn die Sicherheit durch eine entsprechende Prüfung nachgewiesen
wurde „Prüfungen bei der Inbetriebnahme, Übergabe", Seite 54.
WARNUNG
Bei der erstmaligen Inbetriebnahme ist die Betriebssicherheit der Maschine noch nicht gewährleistet.
Maschinen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie der Montageanleitung entsprechend montiert
sind.
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Die Inbetriebnahme darf nur durch eine Fachkraft durchgeführt werden.
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Prüfen Sie vor der Inbetriebnahme die Montage / Funktion der Sicherheitseinrichtungen.
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Überprüfen Sie die Übereinstimmung von Netzspannung und -frequenz mit den Angaben auf dem Leis‐
tungsschild.
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Die Fahrwerke von Hand verfahren und prüfen, ob sie über die gesamte Länge des Schienenprofils ohne
Verklemmen leicht laufen können (wenn vorhanden).
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Vor Beginn der Arbeiten für ausreichende Montagefreiheit sorgen.
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Arbeits- und Gefahrenbereich absichern.
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Schutzausrüstung tragen!
Für die Tätigkeit der ersten Inbetriebnahme darf grundsätzlich nur geschultes Fachpersonal eingesetzt werden,
weil:
● es erforderlich sein kann, dass bei Einstellarbeiten und Funktionsproben der Sicherheit dienende Maßnahmen
außer Kraft gesetzt werden,
● bei der erstmaligen Inbetriebnahme Arbeiten im Gefahrenbereich anfallen können.
6.2
Prüfungsvorschriften
WARNUNG
Missachtung von Betriebs- und Wartungsvorschriften
Es besteht Gefahr für Leib und Leben.
Die Einhaltung aller Prüfungsvorschriften ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung der Betriebssicherheit
der Maschine.
Vorgeschriebene Prüfungen müssen unbedingt durchgeführt werden.
Alle Prüfungen sind vom Betreiber in den genannten Zeitintervallen / Zeitpunkten zu veranlassen und zu doku‐
mentieren.
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Prüfung nach den landesspezifischen Vorschriften, z.B. nach dem Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung DGUV.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Kettenzüge vor der ersten Inbetriebnahme und
nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft wer‐
den. Dies gilt auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Kettenzüge mit einer Tragfähigkeit von mehr
als 1000 kg.
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Die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und -termine
einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen / Teilausrüstungen sind einzuhalten!
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Die Werte für die Schalldruckpegelmessung nach DIN 45 635 entnehmen Sie bitte „Lärmemission /
Schalldruckpegel", Seite 23
Diese Tätigkeiten dürfen nur von Fachkräften durchgeführt werden!
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