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Einschalten; Prüfungen Bei Arbeitsbeginn; Funktionsprüfungen - Demag DC-Pro 1 - 15 Betriebsanleitung

Kettenzug
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Sicherstellen der Betriebssicherheit
Durch besondere örtliche Bedingungen oder besondere Einsatzfälle können Situationen eintreten, die bei der Er‐
stellung dieses Kapitels nicht bekannt waren. Der Betreiber muss in diesem Fall den gefahrlosen Betrieb sicher‐
stellen, bzw. die Maschine stillsetzen, bis in Abstimmung mit Terex Material Handling, oder anderen zuständigen
Stellen, Maßnahmen für den gefahrlosen Betrieb abgeklärt und durchgeführt wurden.
Im Falle der Stillsetzung (z.B. bei erkannten Mängeln hinsichtlich Betriebssicherheit und -zuverlässigkeit, bei Not‐
situationen, bei Betriebsstörungen, bei Reparaturen und Wartungsarbeiten, bei erkannten Schäden oder nach Ar‐
beitsende) hat der Bediener alle vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen auszuführen oder deren automati‐
sche Ausführung zu überwachen.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
7.2

Einschalten

7.2.1
Prüfungen bei Arbeitsbeginn
Der Bediener hat sich vor Arbeitsbeginn vom ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand der Maschine zu
überzeugen.
Vor Einschalten / Ingangsetzen der Maschine muss sichergestellt sein, dass niemand durch den Betrieb mit dem
Hebezeug gefährdet werden kann! Bemerkt der Bediener die Anwesenheit von Personen, die durch den Betrieb
gefährdet werden können, so hat er den Betrieb sofort anzuhalten und darf ihn nicht eher wieder anfahren, bis die
Personen sich außerhalb des Gefahrenbereichs befinden.
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit und Betriebszuverlässigkeit gefährden, ist der Kettenzug unverzüglich
stillzusetzen. Sicherheitsrelevante Mängel in diesem Sinne sind z.B.:
● Beschädigungen an elektrischen Einrichtungen, Leitungen oder Isolationen,
● verzögerte Funktion oder Versagen von Bremsen und Sicherheitseinrichtungen,
● fehlende Abdeckungen oder Gehäuseteile oder
● Schäden an der Kette oder an tragenden Teilen.
Jeder, der eine unmittelbare Gefahr für Personen erkennt, muss unverzüglich den Not-Halt betätigen. Dies gilt
auch bei auftretenden Schäden an Maschinen- und Ausrüstungsteilen, die eine sofortige Stillsetzung erforderlich
machen.
Wenn der Kettenzug wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels durch Not-Halt stillgesetzt ist, muss er gegen
Wiederinbetriebnahme gesichert werden, bis ein Sachkundiger sich davon überzeugt hat, dass die Ursache der
Gefährdungssituation beseitigt ist und der Betrieb der Maschine ohne Gefährdung möglich ist.
Vor Beginn der Arbeiten:
● Schutzausrüstung tragen.
● Prüfen, ob sich keine Personen im Gefahrenbereich des Gerätes aufhalten.
7.2.2
Funktionsprüfungen
Hinweis für Anwender im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland nach dem Regelwerk der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV:
Nach der DGUV muss der Kranführer bei Arbeitsbeginn u.a. die Funktion der Notendhalteinrichtung prüfen. Aus‐
genommen davon sind Rutschkupplungen als Notendhalteeinrichtung, die nicht bei Arbeitsbeginn geprüft werden
müssen. Die Kettenzüge DC haben als Notendhalteeinrichtung eine Rutschkupplung, die nicht vom Kranführer
geprüft werden muss, so dass eine Einrichtung zur Überbrückung der betriebsmäßig anfahrbaren Endabschalter
entfällt.
Vor Arbeitsbeginn sind wesentliche Funktionen der Maschine zu prüfen:
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