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Schirmung Von Leitungen - Siemens S5-95F Handbuch

Automatisierungsgerät
Inhaltsverzeichnis

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Hinweise zur Projektierung und Installation
3.4.3

Schirmung von Leitungen

Das Schirmen ist eine Maßnahme zur Schwächung (Dämpfung) von magnetischen, elektrischen
oder elektromagnetischen Störfeldern.
Störströme auf Kabelschirmen werden über die mit dem Gehäuse leitend verbundene Schirmschiene
zur Erde abgeleitet. Damit diese Störströme nicht selbst zu einer Störquelle werden, ist eine
impedanzarme Verbindung zum Schutzleiter besonders wichtig.
Verwenden Sie möglichst nur Leitungen mit Schirmgeflecht. Die Deckungsdichte des Schirmes
sollte mehr als 80 % betragen. Vermeiden Sie Leitungen mit Folienschirm, da die Folie durch Zug-
und Druckbelastung bei der Befestigung sehr leicht beschädigt werden kann; die Folge ist eine
Verminderung der Schirmwirkung.
In der Regel sollten Sie die Schirme von Leitungen beidseitig auflegen. Nur durch den beidseitigen
Anschluß der Schirme erreichen Sie eine gute Störunterdrückung im höheren Frequenzbereich.
Nur im Ausnahmefall kann der Schirm auch einseitig aufgelegt werden. Dann erreichen Sie jedoch
nur eine Dämpfung der niedrigen Frequenzen. Eine einseitige Schirmanbindung kann günstiger sein,
wenn:
die Verlegung einer Potentialausgleichsleitung nicht durchgeführt werden kann
Analogsignale (einige mV bzw. µA) übertragen werden
Folienschirme (statische Schirme) verwendet werden.
Benutzen Sie bei Datenleitungen für serielle Kopplungen immer metallische oder metallisierte
Stecker. Befestigen Sie den Schirm der Datenleitung am Steckergehäuse. Schirm nicht auf den
PIN1 der Steckerleiste auflegen!
Bei stationärem Betrieb ist es empfehlenswert, das geschirmte Kabel unterbrechungsfrei
abzuisolieren und auf die Schirm-/Schutzleiterschiene aufzulegen.
Hinweis
Bei Potentialdifferenzen zwischen den Erdungspunkten kann über den beidseitig
angeschlossenen Schirm ein Ausgleichstrom fließen. Verlegen Sie in diesem Fall eine
zusätzliche Potentialausgleichsleitung ( Kap. 3.4.2).
3-10
S5-95F
EWA 4NEB 812 6220-01

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