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3.5.2
Motorcaravan - 09-11 - DE
Sicherheit
Bei Defekt an der Gasanlage: Nicht rauchen, keine offenen Flammen ent-
zünden und keine Elektroschalter (Lichtschalter usw.) betätigen.
Vor Inbetriebnahme der Kochstelle für eine ausreichende Belüftung sorgen.
Fenster oder Dachhaube öffnen.
Gaskocher oder Gasbackofen nicht für Heizzwecke verwenden.
Wenn mehrere Gasgeräte vorhanden sind, ist für jedes Gasgerät ein Gasab-
sperrventil erforderlich. Wenn einzelne Gasgeräte nicht genutzt werden, das
jeweilige Gasabsperrventil schließen.
Zündsicherungen müssen nach Erlöschen der Gasflamme innerhalb einer
Minute schließen. Dabei ist ein Klicken hörbar. Funktion von Zeit zu Zeit
prüfen.
Die eingebauten Gasgeräte sind ausschließlich für einen Betrieb mit Pro-
pangas, Butangas oder mit einem Gemisch beider Gase ausgelegt. Der Gas-
druckregler sowie alle eingebauten Gasgeräte sind auf einen Betriebsdruck
von 30 mbar ausgelegt.
Propangas ist bis -42 °C, Butangas dagegen nur bis 0 °C vergasungsfähig. Bei
tieferen Temperaturen ist kein Gasdruck mehr vorhanden. Butangas ist für
den Winterbetrieb nicht geeignet.
Regelmäßig den Gasschlauch am Gasflaschenanschluss auf Dichtheit prüfen.
Der Gasschlauch darf keine Risse aufweisen und nicht porös sein. Den Gas-
schlauch spätestens 10 Jahre nach Herstellungsdatum in einer autorisierten
Fachwerkstatt auswechseln lassen. Der Betreiber der Gasanlage muss den
Austausch veranlassen.
Der Gaskasten ist aufgrund seiner Funktion und Konstruktion ein nach außen
offener Raum. Die serienmäßig eingebaute Zwangslüftung nie abdecken
oder zustellen. Ausströmendes Gas kann sonst nicht nach außen abgeleitet
werden.
Den Gaskasten nicht als Stauraum benutzen, da Feuchtigkeit eindringen
kann.
Den Gaskasten vor dem Zugriff Unbefugter sichern. Dazu den Zugang ver-
schließen.
Das Haupt-Absperrventil an der Gasflasche muss zugänglich sein.
Nur gasbetriebene Geräte (z. B. Gasgrill) anschließen, die für einen Gasdruck
von 30 mbar ausgelegt sind.
Das Abgasrohr muss an der Heizung und am Kamin dicht und fest ange-
schlossen sein. Das Abgasrohr darf keine Beschädigungen aufweisen.
Abgase müssen ungehindert ins Freie austreten können und Frischluft muss
ungehindert eintreten können. Deswegen Abgaskamine und Ansaugöff-
nungen sauber halten und freihalten (z. B. von Schnee und Eis). Es dürfen
keine Schneewälle oder Schürzen am Fahrzeug anliegen.
Gasflaschen
Gasflaschen nur im Gaskasten mitführen.
Gasflaschen im Gaskasten senkrecht aufstellen.
Gasflaschen verdreh- und kippsicher festzurren.
Wenn die Gasflaschen nicht an den Gasschlauch angeschlossen sind, immer
die Schutzkappe aufsetzen.
Haupt-Absperrventil an der Gasflasche schließen, bevor der Gasdruckregler
oder der Gasschlauch von der Gasflasche entfernt wird.
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