9.4 Reparieren
Jeglicher Gewährleistungsanspruch verfällt, wenn die Pumpe während des Gewährleistungszeitraums durch unbe‐
fugte Personen geöffnet wird. Die Pumpe darf ausschließlich von geschulten Monteuren der GEA Hilge geöffnet
werden.
Für Reparaturen stehen geschulte Kundendienst-Monteure der GEA Hilge zur Verfügung. Bei Anforderung einen
Fördergutnachweis vorlegen – DIN-Sicherheitsdatenblatt oder Unbedenklichkeitserklärung (⮫ Anhang „Unbedenk‐
lichkeitserklärung" auf Seite 88).
9.4.1 Verschleißteile
Verschleißteile haben funktionsbedingt eine begrenzte Haltbarkeit und unterliegen daher nicht der Gewährleistung.
Als Standard-Verschleißteile gelten:
Gleitringdichtungen
■
Flachdichtungen
■
Wälzlager
■
Radialwellendichtringe
■
O-Ringe
■
Als Langzeitverschleißteile gelten:
Förderschraube
■
Pumpengehäuse
■
Gleitringdichtungen unterliegen einem natürlichen Verschleiß, der stark von den jeweiligen Einsatzbedingungen
abhängt. Allgemeine Aussagen über die Lebensdauer können daher nicht gegeben werden.
9.4.2 Ersatzteile bestellen
Ausschließlich Originalteile oder durch GEA Hilge genehmigte Teile verwenden.
Ersatzteillisten können auf Wunsch bei GEA Hilge angefragt werden.
Instand
halten.
Reparieren
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