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GEA Hilge NOVATWIN+ Betriebsanleitung Seite 15

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2.5 Qualifikation des Personals
WARNUNG
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten an der Pumpe/am Pumpenaggregat vornimmt oder sich im Gefahrenbereich der Pumpe
aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen und erhebliche Sachschäden verursachen können.
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen lassen.
Unqualifiziertes Personal von den Gefahrenbereichen fernhalten.
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen.
Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, sind nicht
zugelassen.
Bei der Personalauswahl die am Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften beachten.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen des Personals für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche
benannt:
Supervisor
Der Supervisor ist eine durch den Betreiber autorisierte Person, die Montage- und Instandsetzungsarbeiten sowie Betrieb (In- und
Außerbetriebnahme) überwacht und Anweisungen zu den verfahrenstechnischen und mechanischen Arbeiten gibt. Der Supervisor
wurde durch den Betreiber unterwiesen und kennt die von der Anlage ausgehenden Restrisiken.
Der Supervisor ist außerdem aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage,
die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Transportfachkraft
Die Transportfachkraft ist darin ausgebildet, Transportarbeiten mit Kran oder Gabelstapler auszuführen. Sie ist in der Lage, geeignete
Anschlagmittel entsprechend den Transportanforderungen zu wählen und fachgerecht zu verwenden. Für den Transport mit dem
Gabelstapler ist die Transportfachkraft am Gerät ausgebildet und in der Lage, dieses zu führen.
Die Transportfachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten Bestimmungen.
Mechanikfachkraft
Die Mechanikfachkraft ist darin ausgebildet, Installations-, Prüf-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an hydraulischen und mechani‐
schen Maschinen und Anlagen auszuführen. Sie ist in der Lage, Anleitungen und technische Spezifikationen zu lesen, zu bewerten und
sich zu Nutze zu machen, um Arbeiten fachgerecht auszuführen.
Die Mechanikfachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen. Sie ist im Umgang mit dem Produkt geschult und kann die übertragenen Aufgaben sicher und ohne Beschädigung des
Produkts ausführen. Sie hat außerdem Kenntnisse in der Pneumatik und Hydraulik, um Gefahren durch pneumatische und hydraulische
Systeme sowie die Reaktionen der Systeme zu bewerten und abzuwenden.
Sicherheit.
Qualifikation des Personals
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