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ECOLAB EcoTrans II pH Betriebsanleitung Seite 12

Mess- und regelgerät ph 0-14

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Sicherheit
2.3
Sicherheitsmaßnahmen durch den Betreiber
HINWEIS!
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber sein Bedien-
und Wartungspersonal bezüglich der Einhaltung aller notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen zu schulen, einzuweisen und zu überwachen hat.
Die Häufigkeit von Inspektionen und Kontrollmaßnahmen muss
eingehalten und dokumentiert werden!
WARNUNG!
Gefahr durch unsachgemäß montierte Systemkomponenten
Unsachgemäß montierte Systemkomponenten können zu Personenschäden
und Beschädigungen der Anlage führen,
– Prüfen Sie, ob die zur Verfügung gestellten Systemkomponenten
(Rohrverbindungen, Flansche) korrekt montiert wurden
– Wenn die Aufstellung nicht vom Kundendienst/Service durchgeführt wurde,
prüfen Sie, ob alle Bauteile aus den korrekten Materialien bestehen und
den Anforderungen entsprechen.
Betreiberpflichten
Geltende Richtlinien
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) ist die nationale Umsetzung der
Richtlinie (89/391/EWG), die dazugehörigen Richtlinien und davon besonders
die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei
der Arbeit, in der gültigen Fassung, zu beachten und einzuhalten. Sollten Sie
sich außerhalb des Geltungsbereichs des EWR befinden, gelten immer die bei
Ihnen gültigen Regelungen. Vergewissern Sie sich unbedingt, ob nicht durch
Sondervereinbarungen die Regelungen des EWR auch bei Ihnen Gültigkeit
haben. Die Überprüfung der bei Ihnen zulässigen Bestimmungen obliegt
dem Betreiber.
Der Betreiber muss die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für:
die Sicherheit des Personals (im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im
n
besonderen die BG- und Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstätten-Richtlinien, z.B.
Betriebsanweisungen, auch nach §20 GefStoffV, persönliche Schutzausrüstung (PSA),
Vorsorgeuntersuchungen);
n
die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung, Arbeitsanweisungen,
Verfahrensrisiken und Wartung);
n
die Produktbeschaffung (Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis);
n
die Produktentsorgung (Abfallgesetz);
n
die Materialentsorgung (Außerbetriebnahme, Abfallgesetz);
n
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) einhalten
n
sowie die aktuellen Umweltschutzauflagen beachten.
Außerdem ist betreiberseitig:
n
die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen.
n
die Maßnahmen in Betriebsanweisungen zu fixieren und das Personal zu unterweisen;
n
bei Bedienplätzen (ab 1 Meter über Boden): sicherer Zugang zu schaffen;
MAN052993 Rev 2-01.2024
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